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Kein differenzierter Zugang zu Sozialschutz für Flüchtlinge

Medienmitteilungen

Kein differenzierter Zugang zu Sozialschutz für Flüchtlinge

Ein separates System für die Auszahlung von Sozialhilfe an Flüchtlinge, wie die Einführung von Zahlungskarten, könnte zu Situationen führen, die nach internationalem Recht diskriminierend sind. Dies wäre auch ein Angriff auf die Selbstbestimmung und die Würde von Flüchtlingen.
24 Dezember 2024 Auch verfügbar auf:

UNHCR, die UNO-Flüchtlingsorganisation, erinnert daran, dass die internationalen Menschenrechtsabkommen das Grundrecht auf soziale Sicherheit und, im weiteren Sinne, auf sozialen Schutz festschreiben1. Gemäss dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 19512 müssen die Staaten Flüchtlinge den gleichen Zugang zu Schutz und sozialer Unterstützung gewähren wie ihren eigenen Staatsangehörigen. Dieses Recht muss allen Flüchtlingen, die ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz habe, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gewährt werden.

Die Einführung eines anderen Systems für anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit vorübergehendem Schutz, wie beispielsweise die Verwendung von Bezahlkarten anstelle von Barzahlungen der Sozialleistungen, wird derzeit geprüft. Sollte ein System eingeführt werden, das sich von dem für Schweizer Bürgerinnen und Bürger unterscheidet, könnte dies zu diskriminierenden Situationen führen.

Die Freiheit, im Rahmen der geltenden Sozialhilfevorschriften selbständig zu bestimmen, wie man über sein eigenes Geld verfügen möchte, ist eine Frage der Würde. Eine freie Wahl, wo und wieviel Geld man für die Grundversorgung oder andere Aktivitäten innerhalb der vorgeschriebenen Limiten ausgibt, fördert auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Fluchthintergrund.

Es gibt keine fundierten Beweise dafür, dass Flüchtlinge Geld für illegale Zwecke ins Ausland transferieren. Auch die Tatsache, dass viele Flüchtlinge von ihren Familien, einschliesslich ihrer Kinder, getrennt sind, die sich noch im Herkunftsland befinden oder in gefährlichen und prekären Situationen auf eine Familienzusammenführung warten, wird oft nicht berücksichtigt. Personen, die in dieser Situation in die Schweiz geflüchtet sind, könnten gezwungen sein, Geld zu überweisen, um den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen zu sichern, wobei sie sich selbst ihrer ohnehin begrenzten Ressourcen berauben.

 

[1] Insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Artikel 22), der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Artikel 9) und die Konvention über die Rechte des Kindes (Artikel 26).

[2] Die Artikel. 23 und Artikel 24(1)(b).