EU-Migrations- und Asylpakt: Menschenrechte und Solidarität müssen bei der Umsetzung in der Schweiz im Mittelpunkt stehen
EU-Migrations- und Asylpakt: Menschenrechte und Solidarität müssen bei der Umsetzung in der Schweiz im Mittelpunkt stehen
Der EU-Pakt zu Migration und Asyl wurde am 14. Mai 2024 von der EU verabschiedet. Es handelt sich dabei um eine umfassende Reform des europäischen Asyl- und Migrationsrechts. Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, erfordern einige dieser Änderungen Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung. Diese betreffen in erster Linie die Weiterentwicklungen des Schengen- und Dublin Besitzstandes, die die Schweiz als assoziierter Staat umsetzen muss.
Der Pakt enthält zudem Mechanismen, an denen sich die an Schengen assoziierten Staaten freiwillig beteiligen können. Darüber hinaus enthalten mehrere Rechtsinstrumente des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bewährte Praktiken, die ebenfalls anwendbar sind und für die Schweiz von Interesse sein könnten. Beispiele hierfür sind das Instrument des subsidiären Schutzes in der EU-Qualifikationsverordnung sowie die neuen Regeln, die zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen eingeführt wurden.
UNHCR ist der Ansicht, die Umsetzung des Paktes durch die Schweiz sollte in erster Linie:
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Im Einklang mit den Menschenrechts- und Flüchtlingsstandards erfolgen. Das bedeutet, dass dort, wo der Pakt Spielraum zulässt, die individuellen Rechte so wenig wie möglich beschnitten werden sollten. In Bezug auf den Schutz dieser Rechte bedürfen einige Gesetzesvorschläge einer Präzisierung, sei es im Gesetz oder in Verordnungen.
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Das Solidaritätsprinzip stärken. Dies bedeutet, dass das Solidaritätsprinzip der Verordnung über die Verwaltung von Asyl und Migration (AMMR-Verordnung), die die derzeitige Dublin-Verordnung ersetzen wird, in das Schweizer Asylrecht übernommen werden sollte.
- Eine obligatorische Teilnahme der Schweiz am innereuropäischen Solidaritätsmechanismus.
- Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die eine Teilnahme an der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Umsiedlung (relocation) ermöglicht.
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Die Annahme europäischer Standards zur Stärkung der Rechte von Flüchtlingen fördern.
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Insbesondere Standards zum Schutz von Kindern und zum Schutz von Personen mit besonderen Bedürfnissen als bewährte Praktiken europäischer Staaten, die über verpflichtende Bestimmungen hinausgehen. Beispiele dafür sind:
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Umwandlung der vorläufigen Aufnahme in einen Schutzstatus
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Einführung eines starken nationalen Überwachungsmechanismus.
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Weitere Informationen :
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Pressemitteilung: UNHCR calls on EU to ensure Asylum Pact is implemented with protection at its core