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Lokale Integration

Lokale Integration

Aufgrund anhaltender Verfolgung sowie kriegerischer Auseinandersetzungen können viele Flüchtlinge nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren.
Umso wichtiger ist es, dass sie sich im Aufnahmestaat integrieren und so Zugang zu einer dauerhaften Lösung erhalten.

Lokale Integration umfasst mehrere Themenbereiche: Information, Spracherwerb, Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheit, Unterbringung und Zusammenleben. Es ist wichtig, dass Flüchtlinge und Staatenlose in die Gesellschaft integriert werden und dass sie Zugang zu staatlichen Dienstleistungen erhalten. Zudem müssen Möglichkeiten für ihre aktive Beteiligung am Integrationsprozess gefördert werden.

Für die Integration von neuangekommenen Flüchtlingen ist in erster Linie der Aufnahmestaat zuständig. Dabei sind die Staaten – so auch die Schweiz – an internationale Vorgaben gebunden. Wichtig ist hier vor allem die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die detailliert regelt, welche Rechte ein Flüchtling im Aufenthaltsstaat hat. Ausserdem verpflichten sie die Vertragsstaaten, die „Eingliederung und Einbürgerung der Flüchtlinge“ so weit wie möglich zu erleichtern (Art. 34 GFK). Die Normen der GFK werden ergänzt und erweitert durch die internationalen Normen zum Schutz der Menschenrechte.

Vielen Staaten, insbesondere im globalen Süden, fehlen angesichts der grossen Anzahl von Flüchtlingen, die notwendigen finanziellen Mittel, um Flüchtlingen Integrationsperspektiven zu eröffnen. Im Globalen Pakt für Flüchtlinge haben die Staaten vereinbart, diese Herausforderung durch eine verbesserte internationale Zusammenarbeit der Staaten und darüber hinaus aller am Flüchtlingsschutz interessierten Akteure anzugehen.

Integration in der Schweiz

In der Schweiz teilen sich Bund, Kantone und Gemeinde die Zuständigkeit im Bereich Integration. Da die Kantone in erster Linie für die Umsetzung verantwortlich sind, bestimmen deren Integrations- und Sozialhilfegesetze sowie Programmvereinbarungen mit dem Bund welche konkreten Massnahmen getroffen werden. Die Zuständigkeiten, das Integrationsangebot und die Betreuung sind daher von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Seit 2014 führen die Kantone die sogenannten "Kantonalen Integrationsprogramme" (KIP) durch, um die Integration der in der Schweiz lebenden ausländischen Bevölkerung zu fördern. Als Ergänzung und um die Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen spezifisch zu fördern, haben Bund und Kantone im Jahr 2019 die «Integrationsagenda Schweiz» (IAS) verabschiedet. Diese ermöglicht eine frühzeitige und intensivierte Integrationsförderung. Die IAS legt Mindestziele für den Spracherwerb, die Ausbildung, die Arbeitsmarktintegration und die soziale Inklusion fest, die spätestens 7 Jahre nach der Ankunft erreicht werden sollten. Bei der Aktivierung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine im März 2022 beschloss der Bundesrat auch das «Programm S» , um die Kantone bei der Umsetzung von Integrationsmassnahmen für diese spezifische Gruppe zu unterstützen.

Obwohl in den letzten Jahren in der Schweiz viele Fortschritte und Strukturen zur Förderung der Integration von Flüchtlingen geschaffen wurden, gibt es immer noch rechtliche und praktische Hindernisse. Ausserdem sind der Zugang zu Integrationsmassnahmen als auch die Höhe und Art der Sozialhilfe von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Insbesondere vorläufig aufgenommene Personen und Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde, müssen mit solchen Einschränkungen rechnen.  Auch die Einbeziehung von Flüchtlingen in integrationspolitische Entscheidungsprozessen könnte verbessert und so auch die soziale Inklusion besser gefördert werden.

UNHCR setzt sich dafür ein, dass Flüchtlinge und Staatenlose mit Bleiberecht am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben in der Schweiz teilhaben können, als Grundlage für die Integration in der Schweiz.

Zu unseren Anliegen im Bereich Integration gehören unter anderem:

  • eine am Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention orientierte Gewährung von Asyl und Zugang zu Rechten sowie die Einführung eines subsidiären Schutzstatus, um Schutzbedürftigen durch einen stabilen Status echte Integrationsperspektiven anzubieten;
  • die Abschaffung gesetzlicher und praktischer Hürden für die Integration. Das heisst u.a. Möglichkeit des Kantonswechsels, Verminderung des administrativen Aufwandes bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Zurverfügungstellen einer Unterbringung, die Zugang zu Bildung und Arbeit ermöglicht;
  • frühzeitiger Zugang zu individualisierten Integrationsmassnahmen für alle anerkannten Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen und, gegebenenfalls, Personen mit vorübergehendem Schutz.
  • die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und anderen Personen mit besonderen Bedürfnissen durch eine angepasste Begleitung und Beurteilung ihres Potenzials im Integrationsprozess.
  • die Förderung der Beteiligung und Partizipation von Flüchtlingen an der Gesellschaft und an Entscheidungsprozessen, die ihr Leben betreffen, sowie die Anerkennung der Rolle und des Beitrags der von Flüchtlingen geleiteten Organisationen (siehe auch die entsprechende Webseite).

UNHCR Dokumente zur Integration in der Schweiz

Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) und zur Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)

Dieses Handbuch wurde vom UNHCR-Europabüro in Zusammenarbeit mit der Migration Policy Group entwickelt und soll lokalen Akteur*innen eine praktische Hilfestellung bieten und sie dazu ermutigen, Flüchtlinge in ihre Gemeinschaft einzubinden.

In diesem Dokument finden Sie das Fazit und Empfehlungen, die aus der Studie Arbeitsmarktintegration hervorgegangen sind

Weitere nützliche Informationen

Das SEM stellt mehrsprachige Informationen über das tägliche Leben in der Schweiz speziell für Personen aus dem Asylbereich zur Verfügung.

Auf der offiziellen Webseite des SEM befindet sich eine Übersicht mit weiteren Links zur Integrationsagenda Schweiz.

​Seit 1. Januar 2014 verfügt jeder Kanton über ein kantonales Integrationsprogramm (KIP), in dem alle Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung gebündelt werden.

Website mit Informationen zu den Integrationsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S.

In diesem Dokument finden Sie die wichtigsten Ziele und Inhalte der Integrationsagenda kurz erklärt