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Integration in den Arbeitsmarkt

Integration in den Arbeitsmarkt

Die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht der Aufnahmegesellschaft vom Potential und den Fähigkeiten des Flüchtlings zu profitieren.
Gleichzeitig erlaubt sie Flüchtlingen, ein eigenständiges Leben unabhängig von Sozialhilfe aufzubauen und ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft des Aufnahmelandes zu entwickeln.

Gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention haben Flüchtlinge, die sich rechtmässig im Asylstaat aufhalten, das Recht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Die genauen Voraussetzungen sind in den Artikeln 17-19 und 24 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verankert.  Diese werden ergänzt durch die internationalen und regionalen Menschenrechtsinstrumente, wie zum Beispiel Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 6 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

UNHCR arbeitet mit einer Vielzahl von Partnern zusammen, darunter Staaten, Entwicklungs- und humanitäre Organisationen, der Privatsektor und die Zivilgesellschaft, um die Situation für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften zu verbessern. Ziel ist es, Flüchtlinge in bestehenden Strukturen zu integrieren, damit sie Zugang zu Arbeitsmärkten, Finanzdienstleistungen und unternehmerischen Möglichkeiten erhalten. Diese Bemühungen stützen sich auf die globale UNHCR Strategie 2019-2023.

Flüchtlinge im Schweizer Arbeitsmarkt

Auch in der Schweiz haben Flüchtlinge Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Voraussetzungen variieren jedoch je nach Status. Die Integrationsagenda Schweiz enthält das Ziel, Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Laut den Statistiken des Staatssekretariats für Migration (SEM) aus dem Jahr 2021 haben 55% der Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen sieben Jahre nach ihrer Ankunft in der Schweiz einen Arbeitsplatz gefunden. Bei Personen mit vorübergehendem Schutzstatus liegt dieser Prozentsatz ein Jahr nach der Einführung des Status bei unter 20%. Ziel des Bundesrats ist, diese Quote bis Ende 2024 auf 40 % zu erhöhen.

Nach Ankunft in der Schweiz äussern die meisten Flüchtlinge den Wunsch, schnell eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu absolvieren. Aufgrund weiterhin bestehender Hindernisse wird das Potenzial von Flüchtlingen jedoch oft nicht oder nicht ausreichend genutzt.

Das UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein hat in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern im Jahr 2014 eine Studie veröffentlicht, deren Resultate grösstenteils immer noch aktuell sind. Die Studie zeigt unter anderem, wie wichtig der schnelle Zugang zu Sprachkursen, die Anerkennung bereits vorhandener Kompetenzen und Qualifikationen sowie die soziale Integration sind. Durch eine frühzeitige Förderung der Integration kann Vertrauen zwischen der Aufnahmegesellschaft und den Flüchtlingen aufgebaut werden, sodass die Integration schneller gelingt, ein Arbeitsplatz gefunden oder eine Ausbildung absolviert werden kann.

Arbeitgeber*innen im privaten und öffentlichen Sektor spielen eine wichtige Rolle bei der Integration von schutzbedürftigen Personen in den Arbeitsmarkt und gleichzeitig können sie auch davon profitieren. Flüchtlinge bringen Talente und Fähigkeiten, neue Perspektiven und Erfahrungen mit, die eine Bereicherung für die Schweizer Wirtschaft darstellen. Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen, haben eine innovativere, kreativere und vielfältigere Belegschaft.

UNHCR setzt sich dafür ein, :

  • Das Potenzial von Flüchtlingen frühzeitig und fortlaufend eingeschätzt wird, damit ihnen geeignete Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration vorgeschlagen werden können;
  • In Partnerschaft mit den Wirtschaftsbranchen pragmatische Lösungen gefunden werden, damit die Flüchtlinge ihre Fähigkeiten am Arbeitsplatz unter Beweis stellen und sie weiterentwickeln können;
  • Das Anerkennungsverfahren von Qualifikationen für reglementierte Berufe für Flüchtlinge zugänglich ist und die Bedingungen so gestaltet sind, dass Flüchtlinge diese auch erfüllen können.
  • Arbeitgeber*innen über den rechtlichen Rahmen für die Beschäftigung von Flüchtlingen informiert werden und administrative Hindernisse bei der Anstellung von Flüchtlingen beseitigt werden;
  • Flüchtlinge bei Einstellungsverfahren nicht diskriminiert werden und dass ihr Potenzial als kompetente Fachkräfte erkannt wird.
  • Informationen zur selbstständigen Erwerbstätigkeit für Flüchtlinge zugänglich sind und ihre unternehmerischen Fähigkeiten gefördert werden.

Dokumente von UNHCR über die Integration in der Schweiz

Der vorliegende Bericht, der auf einem Projekt mit der Hochschule Luzern basiert, bietet einen Einblick in die Thematik aus der Perspektive der Betroffenen

Restaurants, die von Flüchtlingen geführt werden oder Flüchtlinge beschäftigen, bereichern die kulinarische Vielfalt und stärken die Integration. 

Lesen Sie mehr über Ayats Geschichte und wie sie als Kind als Flüchtling in die Schweiz kam und zur Unternehmerin wurde.