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UNHCR zur EU-Türkei Vereinbarung

Medienmitteilungen

UNHCR zur EU-Türkei Vereinbarung

18 März 2016 Auch verfügbar auf:

GENF, Schweiz - UNHCR nimmt die heute geschlossene Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Türkei zur Situation von Flüchtlingen und Migranten, die sich auf den Weg nach Europa machen wollen, zur Kenntnis.

Wir anerkennen die gemeinsam geteilte Notwendigkeit von Staaten, angemessene und gesteuerte Lösungen für diese Situation zu finden. In der Tat hat UNHCR in den vergangenen Monaten bei verschiedenen Gelegenheiten in dieser Hinsicht eigene spezifische Empfehlungen an Europa abgegeben. Das Chaos, das im letzten Jahr entstand und bis heute anhält, dient weder Europa noch den Interessen der Menschen, die vor Krieg fliehen und Zuflucht in Europa suchen.

Die heutige Vereinbarung stellt eine Reihe von Punkten klar. Wichtig: Es ist ausdrücklich festgelegt, dass jegliche Modalitäten bei der Umsetzung der Vereinbarung internationales und europäisches Recht respektieren. Nach UNHCR-Verständnis und im Einklang mit der relevanten Rechtsprechung heißt dies, dass wer internationalen Schutz sucht, eine individuelle Anhörung erhalten wird, ob sein Antrag in Griechenland geprüft werden kann, einschließlich der Möglichkeit einer Berufung vor einer eventuellen Rückführung in die Türkei. Dies heißt zudem, dass auch nach der Rückkehr in die Türkei, jenen, die internationalen Schutz suchen, die Chance gegeben wird, um Schutz in der Türkei nachzusuchen und hierzu effektiven Zugang zu erhalten. Es muss nun abgewartet werden, wie dies in der Praxis funktioniert, mit Blick auf die Absicherungen, die in den Vereinbarungen festgelegt wurden – viele von ihnen sind derzeit noch nicht vorhanden.

Wie dieser Plan umgesetzt wird, ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Unbedingt muss es dabei darum gehen, wie die dringenden Bedürfnisse von Menschen adressiert werden, die vor Krieg und Verfolgung fliehen. Flüchtlinge benötigen Schutz, nicht Ablehnung.

Zuvorderst müssen die Aufnahmebedingungen und das Asylsystem für Asylsuchende und die Behandlung von anerkannten Flüchtlingen in Griechenland rasch verbessert und verstärkt werden. Die Absicherungen in der Vereinbarung müssen umgesetzt werden. Dies wird eine enorme Herausforderung sein und muss dringend angegangen werden.

Ferner müssen die Menschen, die in die Türkei zurückgebracht werden und internationalen Schutz benötigen, eine faire und angemessene Überprüfung ihrer Anträge in einem vertretbaren Zeitraum erhalten. Dazu gehören auch vorhandene Absicherungen gegen Refoulement (Zurückweisung) oder zwangsweise Rückkehr. Die Aufnahme und andere Regelungen müssen in der Türkei vorbereitet sein, ehe jemand aus Griechenland dorthin zurückgebracht werden kann. Menschen, die internationalen Schutz benötigen, müssen Asyl genießen können, ohne Diskriminierung und im Einklang mit akzeptierten internationalen Standards, wie einem effektiven Zugang zu Arbeit, Gesundheitsfürsorge, Bildung für Kinder und – falls notwendig - soziale Unterstützung.

Schließlich: Das Bekenntnis in der Vereinbarung, die Resettlement-Möglichkeiten für syrische Flüchtlinge in der Türkei zu erhöhen, muss unbedingt mit Leben gefüllt und berechenbar sein. Mehr EU-Resettlement aus der Türkei darf dabei nicht auf Kosten entsprechender Programme für andere Flüchtlingsbevölkerungen gehen, für die ebenfalls ein großer Bedarf in diesem Zusammenhang besteht – besonders vor dem Hintergrund einer Rekordzahl von Menschen, die heute weltweit auf der Flucht sind.