UNHCR zu den Vorschlägen des EU-Türkei-Gipfels
UNHCR zu den Vorschlägen des EU-Türkei-Gipfels
GENF, Schweiz - UNHCR hat die Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs und der türkischen Regierung von letzter Nacht zur Kenntnis genommen. Einige Aspekte des Vorschlags geben Anlass zur Sorge.
Die Türkei hat fast drei Millionen Flüchtlinge aufgenommen, leistet damit seit Jahren einen enormen Beitrag und hat erst kürzlich Arbeitsregelungen für syrische Flüchtlinge beschlossen. Angesichts der Größe der Aufgabe gibt es aber nach wie vor Schwierigkeiten, die Grundversorgung für die sich vergrößernde syrische Flüchtlingsbevölkerung sicherzustellen. UNHCR begrüßt den finanziellen Beitrag der EU, um die Türkei und die Flüchtlingsbevölkerung in der Türkei zu unterstützen.
An dem gestern nach dem Treffen zwischen den EU-Vertretern und der Türkei lancierten Statement ist UNHCR weder beteiligt noch in alle Details und Modalitäten der Umsetzung eingebunden.
Nach dem was augenscheinlich verabschiedet wurde, ist UNHCR jedoch besorgt über jedes Arrangement, das die pauschale Rückführung aller Personen aus einem Land in ein anderes betrifft, ohne dass die spezifischen Absicherungen des Flüchtlingsschutzes im Einklang mit internationalen Verpflichtungen geklärt sind.
Asylsuchende sollten nur in einen Drittstaat zurückgeführt werden, wenn a) die Verantwortlichkeit für die substanzielle Prüfung des Asylgesuchs von dem Drittstaat übernommen wird; b) der oder die Asylsuchende vor sogenanntem Refoulement geschützt ist; c) die Person um Asyl nachsuchen kann und bei Anerkennung Schutz im Einklang mit internationalen Standards genießt sowie vollen und effektiven Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und wenn nötig, sozialer Hilfe hat.
Rechtliche Absicherungen müssten jede Regelung leiten, mit deren Hilfe die Verantwortung zur Überprüfung eines Asylantrags übertragen wird. Vor der Ausreise muss eine Identifizierung mit Blick auf Personengruppen erfolgen, die erhöhten Risiken ausgesetzt sind und deshalb von einer Rückkehr selbst dann ausgenommen werden sollten, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Details dieser Absicherungen sollten vor dem nächsten Gipfeltreffen des Europäischen Rats am 17. März geklärt sein.
Mit Blick auf Resettlement begrüßt UNHCR jede Initiative, die einen regulären Weg zur Aufnahme von Flüchtlingen in Drittstaaten aus den Erstaufnahmestaaten der Region in einer signifikanten Größenordnung ermöglicht. Dies bezieht sich nicht nur auf die Türkei und nicht nur auf syrische Flüchtlinge. Das europäische Resettlement-Programm bleibt jedoch bislang mit Blick auf die tatsächlichen Anforderungen bescheiden (auf freiwilliger Basis 20.000 Plätze innerhalb von zwei Jahren). Den Familiennachzug zu erleichtern ist ebenfalls ein wichtiges Instrument, um eine reguläre Aufnahme nach Europa zu ermöglichen. UNHCR hofft, dass Personen, die in die Türkei zurückgebracht werden und für Resettlement und Familiennachzug in Frage kommen, entsprechend in dem etwaigen EU-Aufnahmeprogramm berücksichtigt werden.
UNHCR richtet am 30. März in Genf eine Konferenz aus zur globalen Teilung der Verantwortung durch legale Wege zur Aufnahme von syrischen Flüchtlinge. Das Treffen wird eine gute Gelegenheit sein, die Aufmerksamkeit auf diesen wichtigen Aspekt der Verantwortungsteilung zu richten. UNHCR hofft bei der Konferenz auf konkrete Zusagen.