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UNHCR fordert ein Ende von unrechtmässigen Inhaftierungen von Flüchtlingen

Medienmitteilungen

UNHCR fordert ein Ende von unrechtmässigen Inhaftierungen von Flüchtlingen

24 Juli 2020
UNHCR fordert die Freilassung aller aufgrund von COVID-19 willlkürlich Inhaftierten. © UNHCR/Kitty McKinsey

UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, fordert Staaten auf, Flüchtlinge und Asylsuchende, die unrechtmässig und willkürlich inhaftiert werden, dringend freizulassen. Staaten müssen Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Handlungen im Einklang mit dem Völkerrecht stehen und dass inmitten der andauernden Coronavirus-Pandemie gefährdete Flüchtlinge keinem erhöhten, unnötigen Risiko ausgesetzt werden.

"Flüchtlinge, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, sollten nicht bestraft oder kriminalisiert werden, nur weil sie ihr grundlegendes Menschenrecht, Asyl zu beantragen, ausüben ", sagt Gillian Triggs, stellvertretende Hochkommissarin für Schutzfragen von UNHCR. "Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 können nicht als Rechtfertigung dafür dienen, sie bei ihrer Ankunft willkürlich festzuhalten. Das verschlimmert nicht nur das Elend der Menschen, die bereits gelitten haben, sondern untergräbt auch die Bemühungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.“

Als Mitglied des Exekutivausschusses des UNO-Netzwerks für Migration sowie als Co-Leitung der Arbeitsgruppe zu „Alternativen zur Inhaftierung“ schliesst sich UNHCR der Aufforderung des Netzwerks an: Staaten müssen ihrer Verpflichtung Nachdruck verleihen, bei der Inhaftierung neu angekommener Flüchtlinge und MigrantInnen einen menschenrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen und Alternativen ohne Freiheitsentzug Vorrang einzuräumen.

UNHCR begrüsst die positiven Bemühungen einer Reihe von Staaten, die Flüchtlinge und Asylsuchende während der Pandemie aus der Haft entlassen haben. Solche Bemühungen zeigen, dass gemeinschaftsbezogene Alternativen realisierbar sind und bieten gleichzeitig eine Blaupause für die Entwicklung neuer, langfristiger, und rechtskonformer Ansätze für die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden.

Geeignete Ansätze sind im jeweiligen Kontext zu betrachten, können aber unter anderem die Hinterlegung oder Übergabe von Dokumenten, angemessene und verhältnismässige Meldebestimmungen, den Aufenthalt an einem bestimmten Ort, den Aufenthalt in offenen oder halboffenen Asylzentren oder gemeinschaftliche Aufsichtsregelungen umfassen.

Einige Staaten nutzen die Pandemie jedoch als Rechtfertigung, um zunehmend rückschrittliche Maßnahmen zu ergreifen und Flüchtlinge und Asylsuchende in grösserer Zahl, für längere oder willkürliche Zeiträume oder ohne Zugang zu einem ordentlichen Verfahren, zu inhaftieren.

UNHCR ist besorgt darüber, dass viele inhaftierte Flüchtlinge und Asylsuchende oft gezwungen sind, in überfüllten und unhygienischen Wohnverhältnissen zu leben, wo sie keine sozialen und physischen Abstandsregelungen einhalten können und nur begrenzten oder gar keinen Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung und sauberem Wasser haben. In einigen Haftanstalten ist die Stimmung dabei zu kippen, da die Angst der Gefangenen um ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen zunimmt.

Nach dem Völkerrecht und im Einklang mit den Leitlinien von UNHCR darf die Inhaftierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden aus administrativen Zwecken als letztes Mittel eingesetzt werden. Dies sollte nur erfolgen, wenn es keine tragfähigen Alternativen gibt oder ein legitimer Zweck vorliegt, z.B. die Identitätsprüfung einer Person, eine vorläufige Asylbefragung, wenn erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen oder es triftige Gründe für die Annahme gibt, dass eine Person untertauchen könnte.

Eine Inhaftierung muss auf individuellen Beurteilungen beruhen, Verfahrensgarantien unterliegen sowie im Einklang mit klar definierten Gesetzen stehen und von diesen genehmigt werden. Darüber hinaus sollte eine maximale Haftdauer festgelegt werden. Asylsuchende müssen unverzüglich freigelassen werden, sobald die Gründe für ihre Inhaftierung nicht mehr stichhaltig sind.

Kinder und Jugendliche sollten zu keinem Zeitpunkt inhaftiert werden. Dies kann unter keinen Umständen dem Kindeswohl dienen, welches nach der UN-Kinderrechtskonvention an erste Stelle stehen muss.

Vorübergehende Massnahmen von Staaten für neu ankommende Flüchtlinge, wie Quarantänebestimmungen oder Bewegungseinschränkungen aufgrund der COVID19-Pandemie, sind nachvollziehbar. Einschränkungen auf dieser Grundlage sollten jedoch nur so lange gelten, wie es für die Wahrung des Gesundheitszustandes einer Person unbedingt erforderlich ist.

UNHCR fordert Staaten auf, die nachfolgenden Sofortmassnahmen zu ergreifen, um einen weitreichenden Ausbruch von Covid-19 in Haftanstalten abzuwenden:

  • Sofortige Freilassung aller Flüchtlinge und Asylsuchenden, die willkürlich oder unrechtmässig inhaftiert sind, einschliesslich derer, die sich in Abschiebehaft befinden und deren Abschiebung ausgesetzt wurde
  • Ausweitung und Umsetzung von gemeinschaftsbezogenen Alternativen zur Inhaftierung, auch anstelle der Inhaftierung von neu ankommenden Flüchtlingen und Asylsuchenden
  • Verbesserung der Bedingungen in Haftanstalten, während Alternativen vorbereitet werden sowie die Gewährleistung, dass UNHCR weiterhin Zugang zu Asylsuchenden und Flüchtlingen hat, die an diesen Orten festgehalten werden

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

In Genf, Charlie Yaxley, [email protected], +41 795 808 702

In New York, Kathryn Mahoney, [email protected], +1 347 443 7646