Safe & Sound: Vorrang für das Kindeswohl
Safe & Sound: Vorrang für das Kindeswohl
GENF, Schweiz - Viele der gewaltsam vertriebenen Menschen weltweit sind minderjährig und besonders schutzbedürftig. Gerade der Schutz unbegleiteter und von ihren Eltern getrennter Kinder mit konkreten Maßnahmen hat für UNHCR innerhalb seines Mandats eine hohe Priorität. Diese Gruppe effektiv zu schützen und ihre Rechte zu wahren stellt die europäischen Staaten vor eine große Herausforderung. UNHCR und UNICEF haben deshalb den Leitfaden „Safe & Sound“ entwickelt, der konkrete Maßnahmen vorschlägt, damit Behörden, öffentliche und private Einrichtungen im Umgang mit unbegleiteten Kindern von der Ankunft des Kindes bis zu einer dauerhaften Lösung stets im Sinne des Kindeswohls handeln.
Der heute auf Deutsch erscheinende Leitfaden gliedert die notwendigen Maßnahmen in einzelne Schritte, von der Ankunft über die Registrierung, die Weiterleitung an die Jugendbehörden, das Asylverfahren bis zur endgültigen Entscheidung über den weiteren Aufenthalt.
Die Rechte von unbegleiteten Kindern sind sowohl auf internationaler Ebene, vorrangig durch die Kinderrechtskonvention, als auch auf nationaler Ebene in den jeweiligen einzelstaatlichen Rechtsnormen verankert. Zusätzlich enthält das europäische Rechtssystem, insbesondere das EU-Recht zahlreichte Bestimmungen im Rahmen des gemeinsamen europäischen Asylsystems, in denen Standards zum Umgang mit diesen besonders verletzbaren Kindern festgelegt sind. Das Kindeswohl hat bei allen Regelungen Vorrang – im Zentrum steht immer das "übergeordnete Interesse des Kindes".
Bei jedem Verfahrensschritt ist es daher wichtig zu erkennen, was jeweils im Interesse des einzelnen Kindes liegt. UNHCR und UNICEF sprechen sich dafür aus, dass verantwortliche Behörden und Träger alle relevanten Informationen über das Kind einbeziehen, um sorgfältige und ausgewogene Entscheidungen treffen zu können. Wichtig ist dabei die Unterstützung durch einen unabhängigen Vertreter, aber auch die Möglichkeit des Kindes, seine Interessen und Ansichten zu äußern. Entscheidend ist weiterhin, dass die getroffene Entscheidung nachvollziehbar und transparent ist. Insbesondere im Asylverfahren mit seiner weitreichenden Bedeutung für die Zukunft des Kindes ist es wichtig, kinderspezifische Aspekte zu beachten. Gleiches gilt bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen.
UNHCR und UNICEF begrüßen die Bemühungen vieler europäischer Staaten, das Prinzip des Vorrangs des Kindeswohls zu berücksichtigen und diesbezüglich Verfahrensstandards einzuführen. In dem Leitfaden werden daher auch schon bestehende Verfahren aus verschiedenen europäischen Staaten vorgestellt, die zeigen, dass eine zielführende und praktikable Umsetzung möglich ist. Diese Beispiele sollen gleichfalls Denkanstöße sein, wie die Praxis noch positiver gestaltet werden kann, um den Vorrang des Kindeswohls im Verwaltungshandeln dauerhaft zu verankern.