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Mögliche Verbesserungen in den Bundesasylzentren

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Mögliche Verbesserungen in den Bundesasylzentren

6 November 2023 Auch verfügbar auf:
Zwischen 2021 und 2022 besuchte UNHCR zwölf BAZ in allen Asylregionen der Schweiz. ©UNHCR/Anna-Tia Buss
Mit der Einführung des neuen Asylsystems im Jahr 2019 hat es hier deutliche Verbesserungen gegeben. Aber dennoch gibt es weiterhin Lücken, insbesondere in den folgenden Bereichen: der Versorgung von Personen mit besonderen Bedürfnissen, der Versorgung von psychischen Gesundheitsproblemen, der Gewaltprävention, der Kommunikation und der Möglichkeit der Partizipation von Asylsuchenden an Entscheidungen, die ihr Leben im BAZ betreffen.

Zwischen 2021 und 2022 besuchte UNHCR zwölf BAZ in allen Asylregionen der Schweiz. Dabei wurden Gespräche mit insgesamt 269 Asylsuchenden sowie 218 in den Bundesasylzentren tätigen Akteur*innen geführt. Ziel war es unter anderem, das neue Asylsystem, das 2019 eingeführt wurde, zu evaluieren. Die bei den Besuchen gesammelten Informationen bilden die Grundlage für die heute veröffentlichten Empfehlungen zur Unterbringung in den BAZ.

Wichtigste Erkenntnisse und Empfehlungen  

Viele der Empfehlungen sind nicht neu. Die wichtigsten sind:

  • Sozialpädagogische Betreuung: Die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMAs) hat sich dank des Einsatzes von spezialisiertem sozialpädagogischem Personal erheblich verbessert. Allerdings hat die hohe Zahl von UMAs zu ernstzunehmenden Lücken bei deren Betreuung geführt. Es ist wichtig, die Qualität der Betreuung und die Kontinuität des Schulbesuchs aufrechtzuerhalten, auch wenn die Zahl der Asylanträge steigt.
  • Besondere Bedürfnisse: Seit der Einführung des beschleunigten Asylverfahrens werden besondere Bedürfnisse besser erkannt. Die Mechanismen für eine allgemeine und systematische Ermittlung besonderer Bedürfnisse müssen jedoch noch festgelegt werden. Ausserdem sollte das Personal der BAZ stärker sensibilisiert werden.
  • Kommunikation: Die Bereitstellung detaillierter Informationen ist gerade für Asylsuchende die bereits mit den Herausforderungen einer neuen Umgebung, des Asylverfahrens und manchmal traumatischen Erfahrungen konfrontiert sind, sehr wichtig. In den BAZ sind zwar viele Informationen verfügbar, doch deren Weitergabe könnte effizienter organisiert sein.
  • Partizipation: Die aktive Beteiligung von Asylsuchenden, z.B. durch Bewohner*innenräte, sollte ebenfalls gefördert werden. Effektive und anonyme Beschwerdemechanismen könnten Asylsuchenden ermöglichen, sich am Unterbringungsprozess zu beteiligen und ihre Anliegen, Bedenken und Gewalterlebnisse zu äussern.
  • Psychische Gesundheit: Die Einrichtung von Medic-Help in den BAZ hat dazu beigetragen, die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden zu verbessern. Niedrigschwellige Angebote für psychologische und psychosoziale Unterstützung, Programme zur Suchtprävention und für Überlebende sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt sollten jedoch weiter ausgebaut werden.
  • Gewalt: Projekte wie "Prévention et Sécurité CFA" (PreSec) tragen dazu bei, die Gewalt zu verringern. Eine effektive Gewaltprävention erfordert jedoch auch geschultes Personal. Schulungen und klare Vorgaben zur Konfliktprävention und -bewältigung sowie im Umgang mit Gewaltvorfällen, insbesondere bei sexualisierter Gewalt, steigern die Effektivität sowohl der Konfliktpräventionsbetreuenden als auch des Sicherheitspersonals.

Die Verbesserung der Unterbringungsbedingungen von Asylsuchenden kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. UNHCR ist bewusst, dass dies insbesondere in Zeiten begrenzter Ressourcen und variierender politischer Prioritäten eine Herausforderung darstellen kann. Deshalb versucht dieses Dokument, kosteneffiziente Lösungen anzubieten und Einsparpotenziale aufzuzeigen.

Dennoch dürfen finanzielle Erwägungen oder Verschiebungen in der politischen Agenda nicht dazu führen, dass dringend notwendige Massnahmen vernachlässigt werden, insbesondere solche, die auf die Schutzbedürfnisse von Personen mit besonderen Bedürfnissen abzielen. Diese sind aus menschenrechtlicher Sicht unabdingbar und sollte ohne Kompromisse umgesetzt werden.

 

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