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„Leben retten“: UNHCR drängt Staaten zu rascher Lösung im Grenzgebiet EU/Belarus

Medienmitteilungen

„Leben retten“: UNHCR drängt Staaten zu rascher Lösung im Grenzgebiet EU/Belarus

22 Oktober 2021 Auch verfügbar auf:
Eine irakische Familie in einem Militärlastwagen in Hajnowka, Polen, nachdem sie am 14. Oktober 2021 die Grenze von Weissrussland aus überquert hat. © Reuters/Kacper Pempel

UNHCR ruft zu sofortigen Schritten auf, um in den Grenzgebieten zwischen Weissrussland und der Europäischen Union (Lettland, Litauen, Polen) Leben zu retten und weiteres Leid zu verhindern, nachdem diese Woche erneut der tragische Tod eines Asylsuchenden gemeldet wurde.

Dies ist bereits der achte Todesfall in dieser Grenzregion, in der mehrere Gruppen von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Migrant*innen seit Wochen unter immer schlimmeren Bedingungen festsitzen. UNHCR hat davor gewarnt, dass sich die Situation mit dem nahenden Winter noch weiter und schneller verschlechtern wird, so dass weitere Leben in Gefahr sind.

„Wenn die grundlegenden Menschenrechte nicht geschützt werden, stehen Menschenleben auf dem Spiel. Es ist inakzeptabel, dass Menschen sterben und das Leben anderer gefährdet wird. Sie sind Geiseln einer politischen Pattsituation, die jetzt gelöst werden muss“, sagte Pascale Moreau, UNHCR-Regionaldirektorin für Europa.

Unter den an der Grenze festsitzenden Menschen befinden sich solche, die internationalen Schutz benötigen, darunter 32 afghanische Frauen, Männer und Kinder. Sie harren seit Mitte August unter katastrophalen Bedingungen an der polnisch-weissrussischen Grenze aus und haben weder Zugang zu Asyl noch zu irgendeiner Form von Hilfe von beiden Seiten. Sie verfügen weder über eine angemessene Unterkunft noch über Schutz vor der Witterung und haben keinen sicheren Zugang zu Nahrung oder Wasser.

Wie UNHCR erfahren hat, haben 16 Afghan*innen aus dieser Gruppe in dieser Woche versucht, nach Polen zu gelangen. Dabei wurden sie aufgegriffen und es wurde ihnen die Möglichkeit verweigert, Asyl zu beantragen. Auch der Zugang zu einem Rechtsbeistand wurde ihnen verwehrt. Die Gruppe wurde daraufhin innerhalb weniger Stunden über die Grenze nach Belarus zurückgeschoben.

UNHCR hat bisher – trotz wiederholter Forderungen – keinen Zugang zu der Gruppe von polnischer Seite aus erhalten und konnte sie nur einige Male von weissrussischer Seite aus erreichen, um lebensrettende Hilfe zu leisten. UNHCR setzt sich dafür ein, dass diese Gruppe Zugang zum Asylverfahren erhält, da die Afghan*innen den Wunsch geäussert haben, entweder in Belarus oder in Polen Asyl zu beantragen.

Ihr Asylantrag wurde jedoch von beiden Seiten ignoriert, was einen klaren Verstoss gegen das internationale Flüchtlingsrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen darstellt.

„Wir fordern Belarus und Polen als Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 dringend auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und den Asylsuchenden an ihren Grenzen Zugang zu Asyl zu gewähren. Pushbacks, die den Zugang zu Territorium und Asyl verweigern, verletzen die Menschenrechte und verstossen gegen das Völkerrecht“, sagte Moreau.

„Die Menschen müssen in der Lage sein, ihre Rechte dort wahrzunehmen, wo sie sich befinden, sei es in Belarus, in Polen oder in anderen EU-Staaten. Dazu muss die Möglichkeit gehören, Asyl zu beantragen, einen Rechtsbeistand und Informationen zu bekommen und eine angemessene Unterbringung zu erhalten.“

UNHCR fordert alle betroffenen Behörden auf, den Bedarf an humanitärer Hilfe und internationalem Schutz individuell zu ermitteln und tragfähige Lösungen für jeden einzelnen Fall zu finden. UNHCR ist bereit, alle betroffenen Behörden bei diesem Prozess zusammen mit anderen relevanten Akteuren zu unterstützen.