Internierung von Asylsuchenden in Ungarn alarmierend
Internierung von Asylsuchenden in Ungarn alarmierend
BUDAPEST, Ungarn – UNHCR ist zutiefst besorgt über die geplante Internierung von Schutzsuchenden in Ungarn. Das entsprechende Gesetz passierte heute das ungarische Parlament. Es sieht vor, dass Asylsuchende, darunter auch viele Kinder, während ihres Asylverfahrens in Ungarn interniert werden sollen.
In der Praxis bedeutet das, dass alle in Ungarn aufhältigen Asylsuchenden für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens in Containern untergebracht werden sollen. Diese befinden sich, umgeben von hohem Stacheldraht, an der Grenze zu Serbien.
Mit diesem neuen Gesetz verstößt Ungarn sowohl gegen europäisches, als auch gegen internationales Recht.
Die geplante Verordnung stellt schwerwiegende körperliche und psychische Belastungen für Frauen, Männer und Kinder dar, die bereits großes Leid erfahren mussten.
UNHCR hat in der Vergangenheit bereits tiefe Besorgnis über die ohnehin erschwerten Bedingungen für Asylsuchende in Ungarn geäußert. Hierzu zählen insbesondere die massiven Grenzschutzmaßnahmen sowie Hürden in der Gesetzgebung. Dies macht es für Asylsuchende nahezu unmöglich, in das Land einzureisen, um Asyl anzusuchen und internationalen Schutz zu erhalten.
Nach europäischem und internationalem Recht ist die Internierung von Vertriebenen und Asylsuchenden nur in bestimmten Ausnahmefällen gerechtfertigt. Diese Fälle müssen auf Notwendigkeit, Anlass und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Den Behörden obliegt daher immer eine eingehende Prüfung, ob auch weniger einschneidende Zwangs- und Internierungsmaßnahmen angewandt werden können. Priorität sollten jene Maßnahmen haben, die keine Internierung vorsehen. Ansonsten besteht die Gefahr willkürlicher Internierung.
Kinder sollten unter keinen Umständen interniert werden, denn Haft ist nie im Wohle des Kindes.