Binnenvertriebene dürfen irakische Camps nicht verlassen
Binnenvertriebene dürfen irakische Camps nicht verlassen
BAGDAD, Irak - UNHCR ist besorgt über die im Irak wachsende Tendenz, kürzlich vertriebene Iraker zwangsweise in Lager zu überführen. Dort werden sie Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen, welche in keinem proportionalen Verhältnis zu etwaigen legitimen Sicherheitsbedenken stehen.
Es wird die Verantwortung der lokalen Behörden anerkannt, Menschen, die aus einem von Extremisten kontrollierten Territorium fliehen, einem Sicherheitscheck zu unterziehen. UNHCR appelliert aber an die irakische Regierung, klare Abläufe und Infrastrukturen zu schaffen, welche auch räumlich von den Camps getrennt sind, die dem Schutz und der Unterstützung der vertriebenen Iraker dienen.
Dank der Hilfe von mehr als zehn Geberländern wurde im November 2015 von UNHCR das Nazrawa-Camp in der Provinz Kirkuk für irakische Binnenvertriebene geöffnet, die vor Konflikten und schweren Menschenrechtsverstößen Schutz suchen. Die Behörden in Kirkuk hatten bereits länger um mehr Unterstützung seitens der internationalen Gemeinschaft gebeten, um für die große Anzahl irakischer Binnenvertriebener (aktuell ca. 400.000 in der Provinz) Schutz und Hilfe gewährleisten zu können.
Ungefähr 2.000 irakische Binnenvertriebene sind aktuell in dem Lager in Nazrawa untergebracht. Die Behörden haben nach und nach Restriktionen über die Bewegungsfreiheit der Bewohner verhängt und seit dem 22. Februar2016 sind die im Camp lebenden Menschen quasi eingesperrt – unabhängig davon, ob sie bereits einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, oder nicht.
Vorfälle erzwungener Umsiedlung von Irakern in Lager sowie unverhältnismäßige Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit wurden auch an anderen Orten im Irak von Partnerorganisationen beobachtet. In Garmawa, einem Lager im Norden des Landes, sind Iraker, die 2015 unter Zwang aus Dörfern des Tilkaif-Distrikts in das Camp umgesiedelt wurden, nach wie vor Einschränkungen der Bewegungsfreiheit ausgesetzt. Ähnliche bedenkliche Umstände entwickeln sich in Salah Al-Din und im Verwaltungsbezirk Anbar.
UNHCR ist besorgt über diese Entwicklungen, da Bewegungsfreiheit für Binnenvertriebene zentral ist, um andere Rechte in Anspruch nehmen zu können, wie den Zugang zu Arbeit, Nahrung, Gesundheitsversorgung und rechtlicher Unterstützung. Da weitere Vertreibungen mit Blick auf die eskalierenden Militäroperationen gegen Extremistengruppen wahrscheinlich sind, wird es für die Behörden zunehmend dringend, den zeitnahen Zugang der Binnenvertriebenen zu Sicherheit zu gewährleisten, sowie weiterhin für den humanitären Charakter der Camps Sorge zu tragen.
Zusätzlich zu den etwa eine Million Irakern, die seit 2006/7 innerhalb ihres Landes vertrieben wurden, gibt es im Irak mehr als 3,3 Millionen Menschen, die allein seit Januar 2014 auf der Suche nach Schutz ihre Heimatregion verlassen haben. Binnenvertriebene im Irak stehen nach wie vor vor Herausforderungen, inklusive der Bedrohung durch Gewalt, unverhältnismäßige Beschränkungen ihres Zuganges zu Sicherheit und Bewegungsfreiheit, erzwungener Umsiedlung in Lager und begrenztem Zugang zu Basisleistungen.