1.300 Flüchtlinge brauchen sofort Notfall-Resettlement aus Libyen
1.300 Flüchtlinge brauchen sofort Notfall-Resettlement aus Libyen
GENF, Schweiz – Die UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR hat heute Staaten dazu aufgerufen, dringend 1.300 Resettlement-Plätze für besonders vulnerable Flüchtlinge, die in Libyen gestrandet sind, bereit zu stellen.
„Das ist ein verzweifelter Hilferuf für mehr Solidarität und Menschlichkeit. Wir müssen extrem schutzbedürftige Flüchtlinge so schnell wie möglich aus Libyen wegbringen“, so Volker Türk, Stellvertretender UN-Flüchtlingshochkommissar.
„Viele Flüchtlinge, Asylsuchende und Staatenlose in Libyen werden Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen wie unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Behandlung“, so UNHCR in seinem Resettlement-Aufruf, der ebenso festhält, dass viele Betroffene unter schrecklichen Bedingungen für lange Zeit in Schubhaft ausharren müssen.
UNHCR spricht sich erneut vehement gegen Schubhuft für Flüchtlinge und Vertriebene aus und setzt sich für alternative Unterbringung sowie faire Asylverfahren ein.
„Angesichts der humanitären Notlage sowie der immer schlechter werdenden Zustände in Schubhaft-Gefängnissen, arbeitet UNHCR daran, in den nächsten Monaten weitere lebensrettende Evakuierungen in den Niger durchzuführen“, so Türk. Eine erste Gruppe von 25 hilfsbedürftigen Personen aus Eritrea, Äthiopien und dem Sudan konnte vergangenen Monat in den Niger gebracht werden.
Aus dem Niger – und hoffentlich auch bald aus anderen Not-Transit-Einrichtungen – sollen die schutzbedürftigen Flüchtlinge dann in ein Resettlement-Programm aufgenommen werden.
Besonders dringend Resettlement benötigen unbegleitete Kinder, alleinreisende Mütter mit Kindern, Frauen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind, sowie Personen, die dringend medizinische Versorgung brauchen.
„UNHCR ruft aufgrund der schlechten humanitären Situation in Libyen sowie der verheerenden Haftbedingungen die Staatengemeinschaft zur Solidarität auf. Aufgrund der ernsten Lage sollten unterschiedliche Hilfsmöglichkeiten von Familienzusammenführung, Resettlement oder Evakuierung in Notfall-Zentren bis zur freiwilligen Rückkehr in Betracht gezogen werden.“