Finanzielle Unterstützung für Projekte von flüchtlingsgeführten Organisationen in der Schweiz und in Liechtenstein
Finanzielle Unterstützung für Projekte von flüchtlingsgeführten Organisationen in der Schweiz und in Liechtenstein
Das UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein hat im Februar 2023 einen Bericht (Community Mapping) über flüchtlingsgeführte Gemeinschaften (Refugee-led Organizations, kurz RLO) in der Schweiz und Liechtenstein publiziert.
Der Untersuchung zeigt, dass sich die Gemeinschaften in ihrer Organisation und Struktur stark unterscheiden – sowohl was ihre Aktivitäten zur Unterstützung ihrer Communities angeht, als auch den Zugang zu Spenden oder den Kontakt mit anderen Akteuren und Entscheidungsträgern. Nebst den Unterschieden findet die Untersuchung aber auch zahlreiche Übereinstimmungen zwischen den RLO. Insbesondere bieten viele Flüchtlingsgemeinschaften anderen Geflüchteten praktische Unterstützung an und beteiligen sich an Aktivitäten, die den sozialen Zusammenhalt und die Integration fördern.
Aufgrund diverser Herausforderungen können die von Flüchtlingen geführten Organisationen ihre Unterstützung allerdings nicht im gewünschten Umfang anbieten. UNHCR will Flüchtlingsgemeinschaften deshalb bei der Realisierung von Projekten unterstützen und ihnen helfen, bekannter zu werden. Dadurch sollen auch andere Akteure ermutigt werden, flüchtlingsgeführten Gemeinschaften unter die Arme zu greifen.
2. Grant Agreements zur Unterstützung flüchtlingsgeführter Organisationen
Konkret wird UNHCR für die Schweiz und Liechtenstein insgesamt drei von Flüchtlingsorganisationen eingereichte Projekte finanziell unterstützen.
Die Unterstützung erfolgt in Form sogenannter Grant Agreements. Dabei handelt es sich um Kooperationsvereinbarungen mit vereinfachten Bedingungen, um eine rasche und direkte finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.
Die Grant Agreements richten sich an Organisationen, die von Flüchtlingen geführt werden. Diese können in der Schweiz oder in Liechtenstein offiziell registriert sein oder sich im Registrierungsprozess befinden. Zudem sind auch informelle, von Flüchtlingen geleitete Organisationen, unterstütztungfähig.
Jedes ausgewählte Projekt erhält einen Beitrag von maximal CHF 3000, je nach Antrag und Möglichkeiten des Projekts.
Die Ausschreibung für die Projekte wird im Februar 2023 publiziert, die drei ausgewählten Vorhaben werden am 20. Juni 2023, dem Weltflüchtlingstag bekannt gegeben.
3. Bewerbungsprozess
Anträge können in Deutsch, Französisch und Italienisch auf der Plattform Microsoft Forms bis zum 30. April 2023 gestellt werden. Falls für die Registrierung Hilfe benötigt wird, wird diese auf Anfrage angeboten.
4. Voraussetzungen
Grant Agreements sind für Projekte zu den folgenden Themen vorgesehen:
- Integrationsförderung durch Teilnahme
- Förderung der Geschlechtergleichheit und/oder Prävention vor geschlechterspezifischer Gewalt
- Unterstützung für Personen mit speziellen Bedürfnissen (zum Beispiel verletzliche Frauen und Mädchen, LGBTIQ+ etc.)
5. Auswahl
Ein Komitee aus UNHCR-Mitarbeitenden sowie Mitgliedern des Flüchtlingsteams von UNHCR Schweiz und Liechtenstein wird die Anträge sorgfältig überprüfen und anschliessend drei Projekte auswählen.
Für eine nachvollziehbare und transparente Auswahl wird eine qualitative sowie quantitative Auswertung durchgeführt. Den Zuschlag erhalten die Projekte mit der höchsten Punktzahl.
6. Umsetzung und Vorgehen
- Februar bis 30. April 2023: Anmeldefrist für Anträge
- Juni 2023: Bekanntgabe der ausgewählten Projekte.
- Juli 2023: Vorbereitung und Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen.
- August bis Dezember 2023: Umsetzung der Projekte.
- Dezember 2023: Abschliessende Berichte über die Umsetzung.
Für weitere Informationen:
- Vincent Bürgy, External Relations Associate: [email protected]