Asyl in der Schweiz
Asyl in der Schweiz
Zur Umsetzung der sich hieraus für die Schweiz ergebenden Verpflichtungen hat die Schweiz ein Asylsystem aufgebaut. Dessen Ausgestaltung wird unter anderem im Asylgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt.
Mit Hilfe des Asylverfahrens wird in der Schweiz festgestellt, wer aufgrund von Verfolgung im Herkunftsland als Flüchtling anzuerkennen ist oder aber aus humanitären Gründen nicht dorthin zurückkehren kann und daher in der Schweiz bleiben darf. Entsprechende Asylanträge werden vom Staatssekretariat für Migration (SEM) und auf Beschwerde hin vom Bundesverwaltungsgericht entschieden. Ist die Schweiz für die Prüfung des Asylgesuchs nicht zuständig, muss die asylsuchende Person in das europäische Land reisen, welches für das Asylverfahren zuständig ist.
Am 1. März 2019 trat eine Revision des Asylverfahrens in Kraft. Deren Ziel ist, die Verfahren gleichzeitig effizient und fair durchzuführen. Erreicht wird dies dadurch, dass alle Gesuche, die schnell entschieden werden können, in einem beschleunigten Verfahren mit kurzen Fristen bearbeitet werden. Den Asylsuchenden steht dafür kostenlose Beratung und Rechtsvertretung zur Verfügung. Die Asylsuchenden werden in einem Bundesasylzentrum (BAZ) in einer der sechs neuen Asylregionen untergebracht. Liegt nach maximal 140 Tagen noch kein Entscheid vor, werden die Asylsuchenden einem Kanton zugeteilt. Für die Unterbringung und Fürsorge sind dann die Kantone zuständig.
Je nach Ausgang des Asylverfahrens erhalten Asylsuchende einen unterschiedlichen rechtlichen Status, welcher auch mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verknüpft ist. Diese Unterschiede beziehen sich beispielsweise auf die Möglichkeit, die Familie in die Schweiz nachzuholen, die Bewegungsfreiheit, aber auch auf die Höhe der Sozialhilfeunterstützung.
Wird das Asylgesuch abgelehnt, muss die asylsuchende Person die Schweiz verlassen.
Der Schwerpunkt der Arbeit des UNHCR Büros für die Schweiz und Liechtenstein liegt im Bereich des Rechtsschutzes für Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und für vorläufig Aufgenommene. UNHCR berät dabei die Asylbehörden, um gemäss seinem Mandat das Flüchtlingsrecht zu fördern, Flüchtlinge zu schützen und die Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zu sichern.
Aktuelle Dokumente & Empfehlungen zum schweizerischen Asylsystem
Ergänzend zu den europaweiten Empfehlungen (EN) hat UNHCR weitere zum Asylverfahren und zur Unterbringung in der Schweiz erarbeitet - April 2020
Stephanie A. Motz, Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM) – Oktober 2017
UNHCR-Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in Bundesasylzentren – August 2017
UNHCR-Empfehlungen zur Beratung und Rechtsvertretung im neuen Schweizer Asylverfahren – auf Deutsch, Französisch und Italienisch – März 2019
Familienleben ermöglichen - Einheit der Flüchtlingsfamilie schützen – September 2017
Stephanie A. Motz, Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM) – November 2017
Vorläufige Aufnahme ersetzen – September 2017