FAQs Asyl in der Schweiz
FAQs Asyl in der Schweiz
Die meist gestellten Fragen zu UNHCR, Flüchtlingsschutz und humanitärer Hilfe finden Sie hier kurz und verständlich zusammengefasst.
- Warum wollen Flüchtlinge in die Schweiz kommen?
- Kommen Flüchtlinge «illegal in die Schweiz»?
- Wollen Asylsuchende nicht arbeiten?
- Wieviel Geld bekommen Asylsuchende?
- Wie kann Integration gelingen?
- Bleiben vorläufig aufgenommene nur vorläufig in der Schweiz?
- Dürfen Flüchtlinge alle Familienmitglieder in die Schweiz nachholen?
- Wie kann ich Flüchtlingen helfen?
- Was ist Resettlement?
Warum wollen Flüchtlinge in die Schweiz kommen?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen in der Schweiz Asyl beantragen. Einer ist, dass ihnen hier ausreichend Schutz geboten wird. Dies ist noch nicht überall in Europa der Fall. Viele Menschen versuchen zudem in Ländern aufgenommen zu werden, wo bereits Familienmitglieder oder Bekannte leben.
In der Schweiz gehören weniger als 1,3 % der Bevölkerung zum Asylbereich, darunter anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Fast 90 % aller Flüchtlinge weltweit leben in Entwicklungsländern – die viel weniger Mittel haben, um Flüchtlinge zu schützen.
Es ist daher wichtig, dass sich die Schweiz solidarisch mit Ländern zeigt, die viel mehr Flüchtlinge beherbergen.
Kommen Flüchtlinge «illegal in die Schweiz»?
Für Menschen auf der Flucht ist die irreguläre Aus- und Einreise häufig die einzige Möglichkeit, überhaupt in ein anderes Land zu kommen.
In Krisensituationen ist es oft nicht mehr möglich, vor der Flucht offizielle Reisedokumente zu bekommen. Ausserdem müssen Menschen, die verfolgt werden, das Land häufig unbemerkt von den Behörden verlassen. Sobald Schutzsuchende in der Schweiz Asyl beantragt haben, erhalten sie für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung (N-Bewilligung). Sie sind somit legal in der Schweiz.
Deshalb ist die Einreise von Flüchtlingen nicht „illegal“ und darf nicht bestraft werden.
Wollen Asylsuchende nicht arbeiten?
Viele Asylsuchende wollen arbeiten, um für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und einer Beschäftigung nachzugehen.
Solange sich Asylsuchende in einem Bundesasylzentrum aufhalten, dürfen sie nicht arbeiten. Danach ist dies grundsätzlich möglich. SchweizerInnen und AusländerInnen mit einer besseren Bewilligung müssen auf dem Arbeitsmarkt jedoch bevorzugt werden. Asylsuchenden wird der Antritt einer Arbeitsstelle daher nur selten bewilligt.
Viele Betroffene fühlen sich nutzlos, weil sie nicht für sich selbst aufkommen und zur Gesellschaft beitragen können.
Je früher Asylsuchende und Flüchtlinge arbeiten dürfen, desto leichter können sie sich integrieren und von Sozialhilfe unabhängig werden. Eine frühzeitige Integration liegt im Interesse aller.
Wieviel Geld bekommen Asylsuchende?
Asylsuchende, die für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können, erhalten Unterstützung. Diese besteht aber häufig grösstenteils aus Sachleistungen.
Asylsuchende erhalten in den Durchgangszentren der Kantone pro Tag für Essen, Kleidung und Hygieneprodukte ca. 9,50 Franken.
Asylsuchende leben nicht in Saus und Braus, sondern bekommen das Allernotwendigste für ein würdiges Leben.
Wie kann Integration gelingen?
Flüchtlinge bringen wertvolle Erfahrungen und Wissen mit. Vielleicht haben sie früher als HandwerkerInnen gearbeitet oder ein Hochschulstudium absolviert.
Damit sie ihre Fähigkeiten in der Schweiz einbringen und ein selbstbestimmtes Leben führen können, sind sie auf gute Sprachkurse und zugängliche Bildungsangebote angewiesen. Zudem sind der hürdenlose Zugang zum Arbeitsmarkt und eine menschenwürdige Unterbringung unerlässlich, um sich eine unabhängige Zukunft aufzubauen. Und schliesslich ist die Familienzusammenführung ein zentraler Faktor für den Erfolg der Integration in der Schweiz: Wer sich um die Familie in Konfliktgebieten sorgen muss, kann nur schwer in einem neuen Land Fuss fassen.
Grundsätzlich gilt, dass Integration keine Einbahnstrasse ist. Es braucht das Engagement und die Offenheit sowohl der Flüchtlinge als auch der Schweiz.
Bleiben vorläufig aufgenommene nur vorläufig in der Schweiz?
Nicht alle Asylsuchenden, denen in ihrer Heimat schwere Gefahren drohen, werden in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt.
Menschen, die zum Beispiel vor Krieg und Bürgerkrieg fliehen, erhalten meist nur eine vorläufige Aufnahme, die jährlich erneuert werden muss und nur begrenzte Rechte gewährt.
Dennoch können sie häufig für lange Zeit nicht in ihre Heimat zurückkehren, da Konflikte oft Jahrzehnte andauern. Man schätzt, dass 90 % der vorläufig Aufgenommenen längerfristig in der Schweiz bleiben.
Die vorläufige Aufnahme gibt es nur in der Schweiz und in Liechtenstein. Alle anderen Staaten Europas haben einen speziellen Schutzstatus eingeführt, der bessere Perspektiven bei der Integration bietet.
UNHCR setzt sich deshalb dafür ein, dass die vorläufige Aufnahme durch einen dauerhafteren Schutzstatus ersetzt wird.
Dürfen Flüchtlinge alle Familienmitglieder in die Schweiz nachholen?
Flucht und Vertreibung führen häufig zur Trennung von Familien. Der grösste Wunsch vieler Flüchtlinge ist daher, wieder mit ihren Liebsten zusammenzuleben.
Das schweizerische Recht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den Familiennachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern. Andere Familienangehörige wie volljährige Geschwister oder Grosseltern, sind ausgeschlossen. Für vorläufig aufgenommene Personen ist der Familiennachzug sehr eingeschränkt.
Die Trennung von Familien hat oft verheerende Konsequenzen für das Wohlbefinden der Betroffenen, insbesondere wenn die Trennung dauerhaft ist.
Verbesserte Regeln für die Zusammenführung von Familien würden belastende Trennungen vermeiden und es Flüchtlingen erleichtern, sich im Aufnahmeland zu integrieren.
Wie kann ich Flüchtlingen helfen?
Flüchtlinge und Asylsuchende in der Schweiz und in Liechtenstein sind täglich mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, sie zu unterstützen und etwas zu bewirken.
Hier finden Sie Organisationen, bei denen Sie sich engagieren können.
Was ist Resettlement?
Über 70 % aller Flüchtlinge finden in den Nachbarstaaten ihrer Heimat Zuflucht. Da eine sichere Rückkehr oft für lange Zeit nicht möglich ist, bemüht sich UNHCR, für Flüchtlinge mit besonderem Schutzbedarf aufnahmebereite Drittstaaten zu finden. Diese Programme werden als Resettlement bezeichnet.
Resettlement schützt also nicht nur einzelne Personen, sondern entlastet auch Staaten, die viele Flüchtlinge aufnehmen. Es trägt zu einer besseren internationalen Aufteilung der Verantwortung bei.
Da viel weniger Plätze bereitstehen als benötigt, setzt sich UNHCR für die Ausweitung von Resettlement und anderen sicheren Zugangswegen ein, insbesondere mit dem Globalen Pakt für Flüchtlinge.
Die Schweiz könnte hierzu mit einer Erhöhung ihrer jährlichen Resettlement-Quote von gegenwärtig 800 Personen beitragen.