Asylrecht: Solidarität darf nicht an unseren Grenzen enden
Asylrecht: Solidarität darf nicht an unseren Grenzen enden
Einige Vorstösse, die derzeit im Schweizer Parlament und anderen europäischen Ländern diskutiert werden, verstossen gegen grundlegende Prinzipien der internationalen Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung, auf denen verschiedene internationale Verträge beruhen, darunter die Flüchtlingskonvention von 1951. Dieser Vertrag stellt ein kollektives Versprechen der Staaten dar, Menschenleben zu schützen.
Die Invasion der Ukraine im Jahr 2022 zeigt, dass man von Nachbarländern wie Moldawien oder Polen nicht verlangen kann, dass sie alle Menschen aufnehmen, die vor diesem Krieg fliehen. Darüber hinaus ist es nicht möglich, von aus der Ukraine fliehenden Menschen zu verlangen, in einem angrenzenden Land zu bleiben.
Noch mehr Forderungen an bereits überlastete Staaten
Die Einführung solcher Massnahmen durch einige Länder würde den Druck auf Staaten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen weiter erhöhen. Diese Länder nehmen bereits 75% der Menschen auf, die weltweit internationalen Schutz benötigen. Menschen, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, suchen am häufigsten Zuflucht im ersten Land, das sie erreichen, und die meisten dieser Staaten liegen nicht in Europa. Von denjenigen, die nicht bleiben und nach Europa weiterziehen, erreicht nur eine kleine Anzahl die Schweiz.
Die Staaten müssen einen ungehinderten Zugang zu Asylverfahren gewährleisten. Asyl zu beantragen ist ein Menschenrecht und jeder Mensch auf der Welt hat das Recht, Asyl zu beantragen, wenn er vor einem Konflikt oder Verfolgung flieht.
Weitere Informationen:
- UNHCR Halbjahresbericht zu den globalen Trends 2024 (9.Oktober 2024)
- Pressemitteilung: UNHCR reminds States of legal obligations to end arbitrary detention of asylum-seekers (18.September 2024)
- Pressemitteilung: UNHCR appeals to UK to uphold its international legal obligations (13.Dezember 2022)
Medienkontakt:
- Vincent Bürgy, 031 309 60 92, burgy[at]unhcr.org