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Asylrecht: Solidarität darf nicht an unseren Grenzen enden

Medienmitteilungen

Asylrecht: Solidarität darf nicht an unseren Grenzen enden

Die Gewährung von Schutz und Zuflucht für Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, bleibt der Eckpfeiler des internationalen Systems für den Schutz von Flüchtlingen. Auch die internationale Solidarität und die gemeinsame Verantwortung sind wesentliche Bestandteile dieses Konzepts.
29 Oktober 2024 Auch verfügbar auf:
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Einige Vorstösse, die derzeit im Schweizer Parlament und anderen europäischen Ländern diskutiert werden, verstossen gegen grundlegende Prinzipien der internationalen Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung, auf denen verschiedene internationale Verträge beruhen, darunter die Flüchtlingskonvention von 1951. Dieser Vertrag stellt ein kollektives Versprechen der Staaten dar, Menschenleben zu schützen.

Die Invasion der Ukraine im Jahr 2022 zeigt, dass man von Nachbarländern wie Moldawien oder Polen nicht verlangen kann, dass sie alle Menschen aufnehmen, die vor diesem Krieg fliehen. Darüber hinaus ist es nicht möglich, von aus der Ukraine fliehenden Menschen zu verlangen, in einem angrenzenden Land zu bleiben.

Noch mehr Forderungen an bereits überlastete Staaten

Die Einführung solcher Massnahmen durch einige Länder würde  den Druck auf Staaten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen weiter erhöhen. Diese Länder nehmen bereits 75% der Menschen auf, die weltweit internationalen Schutz benötigen. Menschen, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, suchen am häufigsten Zuflucht im ersten Land, das sie erreichen, und die meisten dieser Staaten liegen nicht in Europa.  Von denjenigen, die nicht bleiben und nach Europa weiterziehen, erreicht nur eine kleine Anzahl die Schweiz.

Die Staaten müssen einen ungehinderten Zugang zu Asylverfahren gewährleisten.  Asyl zu beantragen ist ein Menschenrecht und jeder Mensch auf der Welt hat das Recht, Asyl zu beantragen, wenn er vor einem Konflikt oder Verfolgung flieht.

 

Weitere Informationen:

Medienkontakt:

  • Vincent Bürgy, 031 309 60 92, burgy[at]unhcr.org