Das Recht auf Familienleben: Die Bedeutung des Schutzes der Einheit von Flüchtlingsfamilien
Das Recht auf Familienleben: Die Bedeutung des Schutzes der Einheit von Flüchtlingsfamilien
Die Flucht vor Krieg und Verfolgung zwingt viele Menschen nicht nur dazu, ihre Heimat zu verlassen. Für viele bedeutet dies auch, von ihren Familien getrennt zu werden. Deshalb setzt sich UNHCR dafür ein, dass Flüchtlinge, einschliesslich vorläufig aufgenommener Personen, die Möglichkeit haben, ihre Familie im Aufnahmeland wieder zusammenzuführen.
Die Bedeutung der Familie und die Notwendigkeit, sie zu schützen, sind universell anerkannt. Internationale Menschenrechtsverträge garantieren diesen Schutz unabhängig von der Nationalität und dem Status der Familienmitglieder. Der Grundsatz der Einheit der Familie, der von den Unterzeichnerstaaten des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 – darunter auch die Schweiz – anerkannt wird, gilt insbesondere für die Situation von Flüchtlingsfamilien.
Bessere Aussichten auf eine Integration als Familie
Das Recht auf Achtung des Familienlebens von Flüchtlingen und insbesondere von vorläufig aufgenommenen Personen wird in der Schweiz und anderswo immer wieder in Frage gestellt. UNHCR setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Familienzusammenführung nicht weiter verschärft werden (siehe dazu das UNHCR-Fact Sheet) und dass diese Regeln sowie ihre konkrete Umsetzung im Einklang mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz stehen.
Wenn man von seinen Familienmitgliedern getrennt ist und sie in vielen Fällen in einer gefährlichen oder unsicheren Situation weiss, ist es schwer, sich auf den Aufbau eines neuen Lebens in der Schweiz zu konzentrieren. Die Zusammenführung getrennter Familien hilft daher nicht nur den Flüchtlingen, das Trauma der Flucht zu verarbeiten, sondern verbessert auch ihre Integrationsaussichten. Vereinte Familien finden sich leichter in ihre neuen Gemeinschaften ein, fühlen sich in der Nähe ihrer Angehörigen sicherer und können ihre Energie und Ressourcen besser darauf konzentrieren, wirtschaftlich unabhängig zu werden.
Weitere Informationen:
- Positionspapier „Anpassung der Wartefrist beim Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen“ (August 2024).
Medienkontakt:
- Vincent Bürgy, 031 309 60 92, burgy[at]unhcr.org