Asylsuchende
Asylsuchende
Asylsuchende sind alle Personen, die in einem anderen Land einen Antrag auf internationalen Schutz stellen wollen. Auch Flüchtlinge können Teil dieser Gruppe sein.
Flüchtlinge haben ihr Herkunftsland aus begründeter Furcht vor Verfolgung, die an Rasse, Religion, Nationailität, politische Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe anknüpft, verlassen.
Ein Asylbewerber ist eine Person, die in einem fremden Land einen Asylantrag gestellt hat und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig.
Welche Rolle spielt UNHCR?
In nationalen Asylverfahren wird entschieden, welchen Asylsuchenden ein Schutzstatus zugesprochen wird. Das bedeutet, dass die Flüchtlingseigenschaft offiziell anerkannt wird, ein subsidiärer Schutzstatus zugesprochen oder ein Abschiebungsverbot erteilt wird.
Dies erfolgt normalerweise durch die nationalen Behörden des Aufnahmelandes, in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). UNHCR beobachtet diese Verfahren im Rahmen seiner Aufgabe, für die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention einzutreten.
"Refoulement-Verbot"
Wenn in einem Verfahren jedoch entschieden wird, dass eine Person kein Flüchtling ist und auch keinen internationalen Schutz braucht, kann er oder sie in das Heimatland zurückgeschickt werden. Hier gibt es jedoch gewisse Einschränkungen. Die Genfer Flüchtlingskonvention untersagt die Abschiebung in ein Gebiet, in dem Leben oder Freiheit des Abgeschobenen aus Gründen seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner Religion, seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Ansichten bedroht wäre. Dieses so genannte „Refoulement-Verbot“ liegt nicht nur bei Abschiebung in den Heimatstaat vor, sondern auch bei Abschiebung in jeden anderen Staat, in dem der Flüchtling Verfolgung im Sinne des Artikels 1 GFK befürchten muss oder auch bei Gefahr einer Kettenabschiebung.
Bei massiven Fluchtbewegungen aus Krisenregionen wird aus Kapazitätsgründen und da die Fluchtgründe sowieso evident sind, oft kein individuelles Asylverfahren durchgeführt. Die Betroffenen werden als Flüchtlinge „prima facie“ bezeichnet.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Jedes Jahr müssen Kinder und Jugendliche ohne ihre Familie aus den Krisenregionen dieser Welt flüchten. Die Gründe, weshalb sie ihre Heimat verlassen, sind vielfältig. Nach der schmerzlichen Trennung von ihrer Familie sind viele dieser Kinder gezwungen, gefährliche Fluchtrouten auf sich zu nehmen, viele werden dabei Opfer von Menschenhändlern.
Ganz auf sich allein gestellt, müssen sie also nicht nur die Strapazen und Gefahren der Flucht auf sich nehmen, sondern auch die Schwierigkeiten, die die Asylverfahren in den Ankunftsländern mit sich bringen.
Seit den 1990er Jahren gibt es zahlreiche Bestrebungen auf internationaler Ebene, diese besonders verletzliche Gruppe der unbegleiteten Kinder zu schützen. UNHCR hat 1997 „Richtlinien zur Behandlung asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger“ veröffentlicht und auch auf europäischer Ebene wurden Richtlinien für den Umgang erarbeitet. Doch trotz dieser Garantien gibt es immer noch zahlreiche Schutzlücken. So werden auch Entwicklungen im Bereich der Kinderrechte in den Asylverfahren oftmals nicht berücksichtigt.
Ziele von UNHCR
Vorrangiges Ziel von UNHCR ist es, unter den Akteuren des Asylsystems noch mehr Bewusstsein für die speziellen Bedürfnisse dieser Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die besonders von Gewalt, Unterdrückung und Verfolgung betroffen sind. Kinder und Jugendliche müssen aber nicht nur im Asylverfahren kindgerecht behandelt werden, sondern auch während der Zeitspanne ihrer Asylverfahren muss besonderes Augenmerk auf ihr Wohl gelegt werden, dies betrifft beispielsweise eine kindgerechte Unterbringung und Betreuung sowie den Anspruch auf Aus- und Weiterbildung.