Statement zur Aussetzung von Asylanträgen von Syrerinnen und Syrern
Statement zur Aussetzung von Asylanträgen von Syrerinnen und Syrern
In den letzten Jahren zählte Syrien zu eine der größten Vertreibungssituationen weltweit. Nach den Ereignissen der vergangenen Tage in Syrien verändert sich die Lage sehr dynamisch und UNHCR beobachtet neue Fluchtbewegungen sowohl innerhalb des Landes wie auch über die Grenzen hinweg. Angesichts der ungewissen Lage sind die individuellen Umstände unterschiedlich, ebenso wie die Ursachen der Vertreibung. Während Tausende bereits zurückgekehrt sind, sind Hunderttausende innerhalb Syriens geflohen und benötigen Schutz und Unterstützung.
Menschen, die vor Gewalt und Verfolgung fliehen, haben das Recht, Schutz zu suchen und Asyl zu beantragen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Syrer*innen, die gezwungen sind, das Land zu verlassen, Zugang zu Schutz zu erhalten. Alle, die internationalen Schutz suchen, müssen die Möglichkeit haben, Asylanträge zu stellen, und diese Anträge sollten unter Berücksichtigung angemessener verfahrensrechtlicher Garantien vollständig und individuell geprüft werden.
Einige Staaten haben die Entscheidung über Asylanträge syrischer Staatsangehöriger ausgesetzt, bis die Situation im Land stabiler ist und verlässliche Informationen über die Sicherheits- und Menschenrechtslage vorliegen, um die internationalen Schutzbedürfnisse einzelner Antragsteller*innen zu bewerten. So lange Menschen Asyl beantragen und Anträge stellen können, ist diese Aussetzung aus Sicht von UNHCR akzeptabel.
Sobald die Lage in Syrien klarer wird, wird UNHCR Staaten auch Richtlinien zu den internationalen Schutzbedürfnissen besonders gefährdeter Gruppen von Syrerinnen und Syrern geben. Syrische Asylsuchende, die auf die Wiederaufnahme der Entscheidung über ihre Anträge warten, sollten die gleichen Rechte wie alle anderen Asylsuchenden erhalten, dies umfasst auch die Aufnahmebedingungen. Niemand sollte zwangsweise zurückgeschickt werden, da dies gegen die Verpflichtung des Non-Refoulement verstoßen würde.
UNHCR appelliert daher weiterhin an alle Staaten, Zugang zum jeweiligen Staatsgebiet, Asyl und Schutz für Personen, die Sicherheit suchen, zu gewährleisten. Dies umfasst auch die Achtung des Grundsatzes des Non-Refoulement.
Zur Rückkehr syrischer Flüchtlinge
Nach 14 Jahren Konflikt geben die jüngsten Entwicklungen Hoffnung, dass das Leiden des syrischen Volkes endlich ein Ende finden könnte und dass eine der größten Vertreibungskrisen der Welt endlich gelöst werden könnte. Wie der UN-Flüchtlingshochkommissar betont hat, liegt auch der Fokus bei UNHCR auf der Rückkehrfrage, wobei Geduld und Wachsamkeit notwendig sind. Die Hoffnung ist, dass sich die Ereignisse vor Ort positiv entwickeln und eine freiwillige, sichere und nachhaltige Rückkehr letztendlich möglich wird. Flüchtlinge müssen die Möglichkeit haben, informierte Entscheidungen zu treffen.
Millionen syrische Flüchtlinge, die sich im Ausland befinden, versuchen zu bewerten, was die sich schnell verändernde Situation bedeutet. Sie stellen sich Fragen zur Sicherheit in Syrien und inwieweit ihre Rechte respektiert werden, bevor sie eine informierte, freiwillige Entscheidung über ihre Rückkehr treffen können. Es ist wichtig, dass bei diesen Abwägungen kein Druck auf sie ausgeübt wird.
UNHCR betont, dass alle Flüchtlinge das grundlegende Recht haben, zu einem von ihnen gewählten Zeitpunkt in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Jede Rückkehr muss freiwillig, würdevoll und sicher erfolgen. UNHCR ist bereit, die zurückkehrenden Flüchtlinge zu unterstützen, wenn die Bedingungen es zulassen, und unterstreicht, dass in Zeiten der Unsicherheit Syrer*innen die Flexibilität eingeräumt werden sollte, die Bedingungen ihrer Rückkehr zu beurteilen, beispielsweise durch Besuche vor Ort (sogenannte „Go and See visits“).
Während sich die Situation weiterentwickelt, werden wir die Situation beobachten, mit Flüchtlingsgruppen Kontakt halten und die Staaten bei organisierten freiwilligen Rückführungen unterstützen.
Zur Situation an der Grenze zwischen Libanon und Syrien
UNHCR weiß aktuell von einigen Rückkehr*innen aus dem Libanon über den Grenzübergang Masnaa im Bekaa-Tal. Die offiziellen Grenzübergänge im Norden des Libanon sind derzeit geschlossen, während manche Syrer*innen über inoffizielle Übergänge, wie Wadi Khaled, zurückkehren. Vom „Lebanese General Security Office“ wurden Maßnahmen angekündigt, um die Rückkehr nach Syrien zu erleichtern. Gleichzeitig ist es wichtig festzuhalten, dass die Immigrations-Stellen auf der syrischen Seite offenbar derzeit nicht geöffnet sind.
Zudem sind uns Berichte bekannt, dass syrische Flüchtlinge weiterhin über den Grenzübergang Bab al-Hawa und Bab al-Salam aus der Türkei in den Nordwesten Syriens zurückkehren.
Umgekehrt beobachtet UNHCR auch den Trend, dass Tausende Syrerinnen und Syrer in den Libanon fliehen.