FAQ Seenotrettung
FAQ Seenotrettung
Wie viele Menschen sterben bei der Überquerung des Mittelmeers?
Wohin werden die Menschen nach der Rettung auf See gebracht? Was passiert mit Menschen, die in libyschen Hoheitsgewässern oder auf hoher See von der Libyschen Küstenwache gerettet oder gestoppt werden?
Es gibt keine Verpflichtung des Kapitäns, die Geretteten in einen bestimmten, z.B. den nächstgelegenen Hafen zu bringen, sondern er muss die geretteten Personen an einen sicheren Ort bringen. Um eine zügige Ausschiffung im zentralen Mittelmeer zu ermöglichen, kommen vor allem italienische, spanische und maltesische Häfen in Betracht. Ein Hafen ist nur ein für die Ausschiffung geeigneter, sicherer Ort, wenn dort keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu befürchten sind oder eine Abschiebung von Schutzsuchenden in die Gefahr im Heitmatland droht. Da in Libyen ausgeschiffte Personen unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert werden und oft Folter, Misshandlung oder gar der Tod droht, ist Libyen kein sicherer Ort. Niemand sollte dorthin verbracht werden. Das ist aber, was derzeit mit Menschen passiert, die von der libyschen Küstenwache aus Seenot gerettet werden oder deren Boot auf dem Weg von der libyschen Küstenwache angehalten wird.
Sind die Geretteten wirklich alle Flüchtlinge?
Über das Mittelmeer gibt es seit Jahren sowohl Flucht- als auch Migrationsbewegungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich über das Mittelmeer auf den Weg nach Europa machen, riskieren ihr Leben nie ohne Grund. Einige fliehen vor Konflikten, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen und brauchen internationalen Schutz. Andere haben ihre Heimat auf der Suche nach Arbeit, Auskommen oder wegen Hungersnöten verlassen. Sie erfüllen aber nicht die Flüchtlingsdefinition. Dennoch verdienen sie menschliche Behandlung im Einklang mit den Menschenrechten. Der Hintergrund der Geretteten ist unterschiedlich, aber es befinden sich immer wieder eine erhebliche Anzahl von Personen darunter, die internationalen Schutz benötigen. Zudem wollen die meisten der Gerettenen Flüchtlingsschutz beantragen und haben damit das Recht auf ein faires und effizientes Verfahren zur Feststellung des Schutzbedarfs.
Es ist aber zu unterstreichen, dass es für die Seenotrettung darauf nicht ankommt. Jeder Mensch in Seenot muss gerettet werden, das ist im Seevölkerrecht ganz klar festgehalten. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) betont, dass „Überlebende von Notsituationen unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Status und den Umständen, unter denen sie sich befinden, Hilfe erhalten“.
Welche Akteure gibt es bei der Seenotrettung im Mittelmeer und was ist ihre Rolle? (Nationale Küstenwache, Frontex, Militärschiffe, NGOs, kommerzielle Schiffe)
Über die letzten Jahre wurden die operativen Kapazitäten zur Seenotrettung von staatlicher Seite stark eingeschränkt. Hatte die italienische Marinemission „Mare Nostrum“ 2013 bis 2014 noch die vorrangige Aufgabe Menschen zu retten, so wurden diese Kapazitäten mit den von der EU getragenen Nachfolgeoperationen „Triton“ und „Sophia“ zunehmend auf die Bekämpfung von Schleppern und irregulärer Migration konzentriert. Seit März 2019 hat die EUNAVFOR MED Operation „Sophia“ keine Schiffe mehr zur Verfügung, sondern beschränkt sich auf die Luftaufklärung. Private Rettungsorganisationen wie SOS Méditerranée, Ärzte ohne Grenzen, Mission Lifeline, Sea-Watch und andere versuchen diese Lücke zu füllen und haben zehntausende Leben gerettet. Grundsätzlich hat aber der Kapitän eines jeden Schiffes, das in der Lage ist Hilfe zu leisten und sich in der Nähe des Unglücksorts befindet (auch z.B. von Kreuzfahrtschiffen und Handelsschiffen), die Verpflichtung, Menschen aus Seenot zu retten.
Gibt es noch andere Regionen auf der Welt, in denen Menschen unter Lebensgefahr ein Meer überqueren und sich Fragen der Seenotrettung stellen?
Situationen, in denen Menschen auf der Flucht ein Meer überqueren, gab es und gibt es immer wieder. Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen fliehen, haben oft keine andere Wahl als gefährliche Wege in Kauf zu nehmen, um die Sicherheit zu erreichen. Beispielsweise sind seit Ausbruch des Konflikts im Jemen 2015 knapp 190.000 Menschen in die umliegenden Länder geflohen. Viele haben dabei mit dem Boot den Golf von Aden überquert. Weiterhin nutzen aktuell Flüchtlinge und Migranten aus Venezuela den Seeweg, um die naheliegenden Karibikstaaten Aruba, Curacao sowie Trinidad und Tobago zu erreichen.
Wer ist für die Seenotrettung verantwortlich?
Es gibt zunächst zwei verantwortliche Akteure: den Staat, der die Seenotrettung koordiniert, und das Schiff, das die Seenotrettung vornimmt.
Welcher Staat für die Koordination einer Rettungsaktion nach Eingang eines Notsignals verantwortlich ist, richtet sich danach, in wessen sogenannter „search and rescue zone“ sich das in Seenot geratene Schiff oder Boot befindet. Diese Zone wird vom Küstenstaat in Absprache mit seinen Anrainerstaaten definiert und der Internationale Seeschifffahrts-Organisation gemeldet. Es soll sichergestellt werden, dass keine Gebiete auf dem Meer entstehen, für die kein Land zuständig ist. Das betreffende Land hat die Aufgabe durch seine Leitstelle die Seenotrettung zu koordinieren, so dass die Schiffe, die am schnellsten zum Ort der Seenot vordringen können und die Kapazitäten für die Aufnahme von Schiffbrüchigen haben, zum Notfall dirigiert werden können.
Die so identifizierten Schiffe bzw. ihre Kapitäne sind für die Durchführung der Seenotrettung verantwortlich, indem sie in Seenot befindliche Menschen an Bord nehmen oder mit anderen Maßnahmen aus der Notlage befreien. Dabei ist es für diese Verpflichtung egal, ob es sich um ein staatliches Schiff, ein Schiff einer NGO oder um eine zu kommerziellen Zweck betriebenes privates Schiff handelt.
Wo müssen die Geretteten von Bord gelassen werden (Ausschiffung)? Ist es legal, Häfen zu schließen, damit die Retter nicht anlegen können?
Das internationale Seerecht enthält zwar an verschiedenen Stellen Verpflichtungen zur Seenotrettung, die Ausschiffung hingegen ist kaum geregelt. Es gibt keine Verpflichtung des Kapitäns, die Geretteten in einen bestimmten, z.B. den nächstgelegenen Hafen zu bringen, sondern er muss die gerettenen Personen an einen sicheren Ort bringen.
Der für die Seenotrettung zuständige Staat ist für die Koordinierung der Rettungsaktion verantwortlich und muss sich um das Finden eines sicheren Hafens kümmern, ist aber nicht selbst zur Aufnahme verpflichtet. Es soll dem Schiff und seinem Kapitän lediglich ermöglicht werden, so wenig wie möglich von der geplanten Fahrtroute abzuweichen und die Ausschiffung so schnell wie möglich erfolgen.
Es besteht auch keine Verpflichtung eines Küstenstaates, die Ausschiffung in einem bestimmten Hafen oder überhaupt in einem seiner Häfen zu ermöglichen. Eine Ausnahme besteht insoweit für Situationen, in denen das Rettungsschiff selbst in Not gerät, etwa indem ein medizinischer Notfall entsteht, der an Bord nicht behandelt werden kann. Diese Lücke im internationalen Seerecht ist der Grund dafür, dass die Streitigkeiten um die Ausschiffung eine solche Prominenz erreichen konnten.
Was bedeutet “sicherer Hafen”?
Sicherer Hafen oder sicherer Ort („place of safety“) ist ein Ort, an dem die Rettungsaktion beendet werden kann. Bei der Bestimmung eines sicheren Ortes müssen die Umstände des konkreten Falles einbezogen werden, etwa die Situation an Bord des Rettungsschiffes und medizinische Notfälle oder Versorgungsbedarfe. Vor dem Hintergrund von Gefahren, die für den Flüchtlingsschutz relevant sind, kann ein sicherer Ort nur ein Hafen sein, in dem keine Gefahr einer Abschiebung in das Heimatland besteht, wenn dort Verfolgung oder andere Menschenrechtsverletzungen drohen. Zudem darf keine Gefahr einer Verfolgung oder sonstiger schwerer Menschenrechtsverletzungen im Küstenstaat, in den ausgeschifft wird, bestehen.
Angesichts der Inhaftierungspraxis unter menschenrechtswidrigen Bedingungen in Libyen kommen libysche Häfen nicht als sichere Orte in Betracht.
Gibt es ein Recht der Geretteten, einen Antrag auf Flüchtlingsschutz zu stellen?
Gerettete haben das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Solange sie an Bord des Rettungsschiffes sind und noch nicht an Land eines Staates, stellt sich allerdings die Frage, wohin sie sich wenden sollen, um einen Antrag zu stellen. Handelt es sich um ein staatliches Schiff, etwa ein Marineschiff oder ein Boot der Küstenwache, genügt es, gegenüber einem Vertreter des Staates an Bord, etwa dem Kapitän, um Flüchtlingsschutz nachzusuchen. Bei privaten Schiffen ist dies allerdings nicht möglich. Erforderlich ist immer ein staatlicher Ansprechpartner.
Wenn sich das private Rettungsschiff bereits in den Hoheitsgewässern eines EU-Mitgliedsstaates befindet, also innerhalb der 12-Meilen-Zone, gelten die EU-Bestimmungen für das Asylverfahren, wenn es gelingt, gegenüber den Behörden ein Schutzgesuch zu äußern.
Was schlägt UNHCR vor, um die Ausschiffung zu ermöglichen?
UNHCR und seine Schwesterorganisation IOM (Internationale Organisation für Migration) haben bereits im Juni 2018 einen Vorschlag unterbreitet, wie ein verlässlicher, planbarer Mechanismus zur Ausschiffung funktionieren kann. Leider konnte ein solches System wegen politischer Differenzen der EU-Mitgliedsstaaten noch nicht etabliert werden. Oberste Priorität eines jeden Systems muss die Rettung von Menschenleben haben.
Wie schätzt UNHCR die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei der Seenotrettung ein?
UNHCR begrüßt jede Maßnahme, die Menschenleben im Mittelmeer rettet. NGOs und private Retter leisten seit Jahren einen unschätzbaren Beitrag, um Todesfälle auf dem Mittelmeer zu verhindern. Ihre Arbeit verdient Anerkennung und sollte von staatlicher Seite nicht eingeschränkt oder sanktioniert werden, denn weniger Schiffe im Mittelmeer bedeuten mehr Tote. UNHCR hat sich zudem dafür ausgesprochen, die Kapazitäten zur Seenotrettung im Mittelmeer zu erhöhen. Dazu gehört auch eine neue EU-Rettungsmission, die operativ in der Lage ist, Menschenleben zu retten.
Unterstützen die privaten Retter nicht die Tätigkeit der Schlepper bei ihren Aktionen?
NGOs, die im Einklang mit internationalem und nationalem Recht handeln, spielen eine wichtige Rolle bei der Seenotrettung, indem sie zusätzliche und dringend benötigte Rettungskapazitäten bereitstellen. Der gegen Retter erhobene Vorwurf, sogenannte „Pull-Effekte“ oder Anziehungseffekte zu schaffen, ist nicht neu. Er wurde schon zu Zeiten der „Mare Nostrum“-Operation gegen die italienische Marine erhoben. Wissenschaftliche Untersuchungen konnten nicht nachweisen, dass mehr Rettungsschiffe auch verstärkte Migrationsbewegungen bedeuten. Sogenannte „Push-Effekte“, also Faktoren, die die Menschen zum Verlassen ihrer Heimat veranlassen – Verfolgung, Konflikt, Menschenrechtsverletzungen, aber auch fehlende Perspektiven – sind Hauptursache von Flucht- und Migrationsbewegungen.
Warum können die Menschen nicht zurück nach Libyen? UNHCR und IOM helfen ihnen doch dort.
Richtig ist, dass UNHCR oft vor Ort ist, wenn Gerettete an Land gebracht werden. Wir versuchen Hilfe zu leisten, können aber nicht verhindern, dass die Menschen wieder in Haftzentren gebracht werden, in denen menschenunwürdige Zustände herrschen. Folter, Vergewaltigung und Tod sind dort an der Tagesordnung. Aus diesem Grund ist Libyen nicht sicher und niemand sollte dort ausgeschifft werden. Um den Bedürftigsten zu helfen, hat UNHCR hat einen Notfall-Evakuierungsmechanismus etabliert, mit dem besonders schutzbedürftige Flüchtlinge außer Landes gebracht werden können. Der gewaltsame Konflikt in Libyen verschärft die Situation noch weiter, denn Schutzsuchende geraten häufig zwischen die Frontlinien. So kamen im Sommer 2019 dutzende Flüchtlinge und Migranten bei dem Angriff auf das Haftzentren Tajoura um, in dem sie interniert waren.
Können die Geretteten auch in nordafrikanischen Staaten ausgeschifft werden?
Das ist dann möglich, wenn sich dort ein sicherer Hafen findet, der bereit ist, die Ausschiffung durchzuführen. Libysche Häfen kommen als sichere Häfen nicht in Frage. Soweit es sich bei den Geretteten um Personen handelt, die um internationalen Schutz nachsuchen wollen, gehört zu einem sicheren Hafen zudem, dass von dort keine Gefahr der Kettenabschiebung oder eine Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen besteht. Um den internationalen Schutzbedarf feststellen zu können, bedarf es zudem eines funktionierenden Asylsystems.
Was die bereits in Europa oder ihren Hoheitsgewässern befindlichen Länder betrifft, so kann Tunesien aufgrund von Beschränkungen der staatlichen Kapazitäten nicht als „sicheres Drittland“ für die Überstellung von Flüchtlingen aus Europa angesehen werden. Die Aufnahmesysteme in Tunesien und Ägypten sind bereits jetzt überlastet.
UNHCR und IOM haben in ihrem Papier zur sogenannten Ausschiffung einen regionalen Mechanismus der Mittelmeer-Anrainerstaaten vorgeschlagen, der sicherstellt, dass Gerettete zügig an Land gebracht werden können, indem mit Orten für die Ausschiffung eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird. Solche sicheren Häfen sollten in der EU bestimmt werden, könnten zukünftig potentiell aber auch in anderen Mittelmeeranrainerstaaten eingerichtet werden. Ein solches System soll die gegenwärtig jeweils zu jedem einzelnen Rettungsschiff geführte Diskussion beenden.
Was kann getan werden, um die ersten Ankunftsländer zu unterstützen?
Im Jahr 2024 haben mehr als 145.000 Flüchtlinge und Migranten das Mittelmeer in Richtung Europa überquert. Mehr als 1.100 Personen sind dabei ums Leben gekommen oder werden seither vermisst. Die meisten Ankünfte gab es in Italien, gefolgt von Spanien und Griechenland. Um eine schnelle Ausschiffung zu gewährleisten, wäre es wichtig, dass verschieden EU Mitgliedsstaaten Verantwortung übernehmen, indem sie die Geretteten bei sich aufnehmen und bei Bedarf von internationalem Schutz diesen Schutz gewährleisten. Hierfür bedarf es eines Verteilungsschlüssels, um zu vermeiden, bei jedem Schiff mit aus Seenot geretteten Personen erneut über die Verteilung verhandeln zu müssen.