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Massnahmen gegen SGBV

Massnahmen gegen SGBV

Sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt (SGBV) bezeichnet jede Handlung, die gegen den Willen eines Menschen verübt wird und auf Geschlechternormen und ungleichen Machtverhältnissen beruht.
Sie umfasst vollzogene, versuchte oder angedrohte Handlungen. SGBV kann physischer, emotionaler, psychologischer oder sexueller Natur sein und kann die Form der Verweigerung von Ressourcen oder des Zugangs zu Dienstleistungen annehmen. SGBV kann Frauen, Mädchen, Männer und Jungen betreffen.

Sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt ist eine Verletzung der Menschenrechte. Sie missachtet die Würde des Menschen und hemmt die menschliche Entwicklung.

SGBV hat seinen Ursprung zumeist in persönlichen Einstellungen, die Gewalt in der Familie, in der Gemeinschaft und im Staat dulden. SGBV ist sowohl eine Ursache für Flucht und Vertreibung als auch eine Folge des Zusammenbruchs von Familien- und Gemeinschaftsstrukturen, der oftmals mit Flucht und Vertreibung einhergeht.

Im Zentrum der Arbeit von UNHCR steht der internationale Flüchtlingsschutz. Wir sind daher gemeinsam mit den Staaten dafür verantwortlich, dass Flüchtlinge vor sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt geschützt werden.

Wo keine Massnahmen zur Vorbeugung und Reaktion auf sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt getroffen wurden, ist UNHCR aufgerufen, im Rahmen seiner Kernaktivitäten eine führende Rolle bei der Koordination und der Einrichtung von Schutz- und Hilfsprogrammen gegen diese Form der Gewalt einzunehmen.

Durch eine mehrjährige Strategie und Initiativen, wie Safe from the Start, arbeitet UNHCR daran, die Risiken von SGBV zu verringern und sicherzustellen, dass Unterstützung für Opfer/Überlebende von SGBV zur Verfügung steht. Dafür arbeiten wir gemeinsam mit den Schutzbedürftigen, ihrer Aufnahmegemeinschaft und einer Reihe von Partnern aus unterschiedlichen Sektoren zusammen.