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Neue UNHCR-Richtlinien zur Familienzusammenführung

Medienmitteilungen

Neue UNHCR-Richtlinien zur Familienzusammenführung

UNHCR hat kürzlich Richtlinien zu den internationalen Rechtsstandards für die Familienzusammenführung von Flüchtlingen und anderen international schutzbedürftigen Personen veröffentlicht.
24 Dezember 2024 Auch verfügbar auf:

UNHCR, die UN-Flüchtlingsorganisation, gibt diese Richtlinien auf der Grundlage seines völkerrechtlichen Mandats heraus, welches unter anderem auch die Überwachung der Anwendung internationaler Übereinkommen zum Schutz von Flüchtlingen umfasst (siehe Absatz 8(a) der Satzung des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen sowie auch Artikel 35 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und Artikel II des Protokolls zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1967).

Diese Richtlinien basieren auf umfassenden Forschungsarbeiten und Konsultationen mit Staaten und anderen Akteuren. Sie legen die für die Familienzusammenführung von Flüchtlingen und anderen international schutzbedürftigen Personen wichtigen internationalen Rechtsstandards dar. Das heisst, in der Schweiz und in Liechtenstein sind diese Standards für anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen und Personen mit vorübergehendem Schutz relevant.

Diese Richtlinien basieren auf dem internationalen Flüchtlingsrecht und den Menschenrechten. Sie erläutern zunächst, was das in vielen Menschenrechtsverträgen kodifizierte Recht auf Familienleben und das Prinzip der Familieneinheit für die Situation von Flüchtlingen und anderen international schutzbedürftigen Personen bedeutet. Sie erklären auch die Konzepte von Familie und Familienzusammenführung. Anschliessend befassen sie sich mit Verfahrensanforderungen, die Hindernisse für die Familienzusammenführung von Flüchtlingen und anderen internationalen schutzbedürftigen Personen darstellen können. Hierzu gehören z.B. Fragen im Zusammenhang mit Anforderungen an die finanzielle Unabhängigkeit, Wartefristen, persönlichem Erscheinen an den Botschaften, Dokumentation, Kosten, Anforderungen an DNA-Tests. Die besonderen Herausforderungen, mit denen Kinder in Familienzusammenführungsverfahren konfrontiert sind, und die Frage, wie das Kindeswohl im Zusammenhang mit Familienzusammenführungsverfahren gewährleistet wird, werden ebenfalls behandelt. Schliesslich erörtern die Richtlinien weitere spezifische Themen im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung, z.B. Beschränkungen im Zusammenhang mit der Art der Ankunft, dem Zugang zu Gerichten und Reisedokumenten.

Die Richtlinien sollen Regierungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Gesetzen, politischen Entscheidungen und Programmen zur Familienzusammenführung von Flüchtlingen und anderen international schutzbedürftigen Personen unterstützen. Sie sollen auch Entscheidungsträger*innen und andere Akteure, die sich mit der Familienzusammenführung von Flüchtlingen und anderen international schutzbedürftigen Personen befassen, unterstützen. Hierzu gehören u.a. Verwaltungs- und Justizbehörden, sowie andere internationale und nationale Organisationen / Institutionen und Akteure, einschliesslich der Zivilgesellschaft, Anwält*innen, private Organisationen und Unternehmen, nationale Menschenrechtsinstitutionen sowie UNHCR und andere UN Organisationen.

Diese Richtlinien ergänzen die operativen Richtlinien des UNHCR zur Erleichterung der Familienzusammenführung für international schutzbedürftige Personen, die online verfügbar sind unter: www.refworld.org/policy/opguidance/unhcr/2024/en/148271.

Das Recht auf Familienleben und das Prinzip der Familieneinheit sind im internationalen Recht und in der Staatenpraxis anerkannt, auch für Flüchtlinge und andere international schutzbedürftige Personen. Die Wiedervereinigung mit Familienangehörigen stellt für viele Flüchtlinge und andere international schutzbedürftige Personen oft einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer dauerhaften Lösung dar. Alle Staaten können von gut funktionierenden Familienzusammenführungsverfahren profitieren, die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, sowie von den positiven Beiträgen, die zusammengeführte Familien für ihre Aufnahmegemeinschaften leisten.