Nominierungen
Nominierungen
Die Nominierung erfolgt ausschließlich aufgrund der besonderen Anstrengungen, gewaltsam vertriebenen Menschen auf der Welt zu helfen.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufig gestellte Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
Wer kann für den Nansen-Flüchtlingspreis nominiert werden?
Für den Nansen-Flüchtlingspreis können Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen nominiert werden, die sich in besonderem Masse für Flüchtlinge, Binnenvertriebene oder Staatenlose einsetzen. Ehemalige und derzeitige Mitarbeiter*innen des Norwegian Refugee Councils (NRC) oder von UNHCR sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Ausgeschlossen sind auch die Teilnehmenden des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen, die für ein UNHCR-Büro arbeiten.
Kann ich mich selbst, meine Organisation oder die Organisation meiner Kollegin/meines Kollegen vorschlagen?
Von folgenden Eigennominierungen wird stark abgeraten:
- Einzelpersonen und Organisationen, die sich selbst nominieren,
- Die Nominierung von derzeitigen Arbeitskolleg*innen und/oder einer Person, die in der gleichen Organisation arbeitet,
- Gegebenenfalls die Nominierung ehemaliger Arbeitskolleg*innen oder einer Organisation, für die die vorschlagende Person in der Vergangenheit gearbeitet hat.
Aufgrund welcher Kriterien werden Preisträger*innen ausgewählt?
Das Auswahlkomitee des Nansen-Flüchtlingspreises bewertet die Nominierungen anhand der folgenden Kriterien:
- Die Tätigkeiten, für die Kandidat*innen oder die Organisation nominiert ist, sind nicht Teil der beruflichen Tätigkeit und gehen über ein übliches Mass hinaus,
- Die Tätigkeiten zeigen beispielhaft den Mut der nominierten Person,
- Die Tätigkeiten sensibilisieren für das Schicksal vertriebener Personen,
- Die Tätigkeiten repräsentieren die Werte, die UNHCR vertritt.
Wer bestimmt den*die Gewinner*in des Nansen-Flüchtlingspreises?
Das Auswahlkomitee des Nansen-Flüchtlingspreises setzt sich wie folgt zusammen:
- Ein Mitglied wird von der norwegischen Regierung ernannt,
- Ein Mitglied wird von der Schweizer Regierung ernannt,
- Der Generalsekretär des Europarats,
- Der Generaldirektor des International Council of Voluntary Agencies (ICVA),
- Der Flüchtlingshochkommissar,
- Der Vorsitzende des UNHCR-Exekutivkomitees,
- Ein jährlich wechselndes Gastmitglied.
Ist der Auswahlprozess vertraulich?
Ja, die Auswahl der Preisträger*innen wird komplett vertraulich behandelt.
Gibt es eine Frist für Nominierungen?
Der Nominierungs- und Auswahlprozess beginnt jedes Jahr im Oktober und endet am 6. Februar des folgenden Jahres.
Wie kann ich eine Nominierung abgeben?
Für mehr Informationen zum Nansen-Flüchtlingspreis und zum Nominierungsprozess konsultieren Sie bitte die Hauptseite:
Infos zum Nominierungsprozess