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Flüchtlingsschutz

Grundsätzlich sind Staaten für den Schutz ihrer Bürger*innen und die Achtung grundlegender Menschenrechte verantwortlich. Fliehen Menschen aber aufgrund Konflikten, Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen aus ihrem Heimatland weil ihr Staat sie nicht schützen kann oder will, benötigen die Betroffenen den Schutz eines anderen Staates. Das Flüchtlingsrecht schützt Personen, denen Verfolgung droht und die nicht die Hilfe ihres Herkunftsstaates in Anspruch nehmen können oder aufgrund von Verfolgung in Anspruch nehmen wollen.

Das wichtigste internationale Übereinkommen für den Schutz von Flüchtlingen ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das 1967 zugefügte Protokoll. In dem Abkommen sind insbesondere die Voraussetzungen für die Flüchtlingseigenschaft und die einem Flüchtling zu gewährende Rechtsposition festgelegt. Regionale Abkommen, wie die Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU, heutige AU) von 1969 und die auf Lateinamerika bezogene Erklärung von Cartagena von 1984 erweitern in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich den Flüchtlingsbegriff auch auf Personen, die vor Krieg und Unruhen fliehen.

Die UN-Generalversammlung hat UNHCR mit dem internationalen Schutz von Flüchtlingen beauftragt. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 arbeitet UNHCR gemeinsam mit der Weltgemeinschaft an dauerhaften Lösungen für die Situation von Flüchtlingen.

Die Rahmenbedingungen für den Flüchtlingsschutz sind weltweit unterschiedlich und dementsprechend verschieden sind auch die Aufgaben von UNHCR in den einzelnen Ländern. In Staaten mit entwickelten Asylsystemen, wie beispielsweise Österreich, setzt sich UNHCR dafür ein, dass der rechtliche Rahmen und die Praxis der Asylverfahren den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen.  Das bedeutet insbesondere Flüchtlinge davor zu schützen, in ein Land zurückgeschickt zu werden, indem ihnen Verfolgung droht (Non-Refoulement-Prinzip).

In Österreich nutzen wir unsere praktische und juristische Expertise weiters, um unter anderem durch Stellungnahmen und persönliche Gespräche mit EntscheidungsträgerInnen sowie auf der Arbeits- und Leitungsebene von Behörden Gesetzgebungsprozesse so zu beeinflussen, dass Menschen unter unserem Mandat Schutz und Unterstützung finden.

Weltweit arbeiten wir in Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten mit politischen EntscheidungsträgerInnen auf allen Ebenen zusammen, um  sicherzustellen, dass  Regelungen im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und anderen internationalen Standards sind und um auf Lösungen für Flucht- und Vertreibungssituationen hinzuwirken.

Das Flüchtlingsthema ist besonders in Europa fester Bestandteil des gesellschaftlichen Diskurses geworden. UNHCR kooperiert mit Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und anderen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, um auf die Probleme von Asylsuchenden und Flüchtlingen aufmerksam zu machen.

Als Reaktion auf die historisch hohe Anzahl von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Binnenvertriebenen hat die UN-Generalversammlung im September 2016 die New Yorker Erklärung (New York Declaration) verabschiedet. 194 Staaten bekennen sich darin zum Schutz von Flüchtlingen und der Achtung der in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegten Prinzipien.

Die großen Herausforderungen durch das steigende Ausmaß von Flucht und Vertreibung verlangen nach einem neuen ganzheitlichen Ansatz zur Bewältigung solcher Krisen. Die New Yorker Erklärung hat 2016 den Weg bereitet für ein besseres System der globalen Verantwortungsteilung zum Schutz von Flüchtlingen: Ende 2018 wurde ein neuer Rahmen für den globalen Flüchtlingsschutz, der Globale Pakt für Flüchtlinge verabschiedet. (Zeitgleich wurde der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration beschlossen.)