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UNHCR warnt vor Einschränkung des Flüchtlingsschutzes

Medienmitteilungen

UNHCR warnt vor Einschränkung des Flüchtlingsschutzes

5 Oktober 2016

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR warnt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Entwurf der sogenannten Sonderverordnung erneut davor, den Zugang zu Asylverfahren drastisch einzuschränken.

„Der Zugang zu Asylverfahren für Schutzsuchende ist ein Eckpfeiler des Flüchtlingsschutzes. Sollte die geplante Sonderverordnung in Kraft treten, würde dies einer Abkehr vom Flüchtlingsschutz gleichkommen. Außerdem befürchten wir, dass weitere Staaten dem österreichischen Beispiel folgen könnten. Für Flüchtlinge in Europa wäre es dann noch schwieriger, Schutz vor Verfolgung und Krieg zu finden“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

In seiner Stellungnahme führt UNHCR aus, dass aus Sicht der Flüchtlingsorganisation aktuell auch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit zu erkennen sei.

Obgleich Aufnahme und Integration der hohen Zahl an Schutzsuchenden vom vergangenen Jahr zweifelsohne eine große Herausforderung darstellen, seien mittlerweile viele Maßnahmen sowohl bei den Asylbehörden, bei der Grundversorgung und im Bereich der Integration gesetzt worden, die bereits Erfolge zeigen würden.

„Wir plädieren dafür, bei der Betrachtung der Lage in Österreich die tatsächliche Situation heranzuziehen anstatt an einer abstrakten Obergrenze festzuhalten“ so Pinter. Zugleich seien die Asylantragszahlen 2016 weitaus niedriger als noch im Verordnungsentwurf skizziert.

UNHCR plädiert auch nochmals dafür, selbst im Falle von steigenden Asylantragszahlen über alternative Lösungen, wie z.B. die Verteilung von Asylsuchenden aus Österreich in andere EU-Mitgliedstaaten, nachzudenken, anstatt fundamentale Bestandteile des Flüchtlingsschutzes in Österreich auszusetzen.