Close sites icon close
Search form

Nach einer Länderseite suchen.

Länderprofil

Länderseiten

FAQ Genfer Flüchtlingskonvention

FAQ Genfer Flüchtlingskonvention

Warum ist die Genfer Flüchtlingskonvention wichtig?

Sie ist das erste universell geltende Abkommen, das sich ausschließlich und umfassend Flüchtlingen widmet.

Sie legt eine Reihe von grundlegenden Rechten fest, die zumindest denen von Ausländern entsprechen, die sich rechtmäßig in einem bestimmten Land aufhalten. Oftmals entsprechen sie auch denen der Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Sie trägt der internationalen Dimension von Flüchtlingskrisen und der Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit Rechnung, einschließlich der Teilung der Verantwortung zwischen den Staaten.

Was ist der Inhalt der Genfer Flüchtlingskonvention?

Sie definiert, was der Begriff „Flüchtling“ bedeutet.

Sie bestimmt die Rechte von Flüchtlingen, zu denen Religions- und Bewegungsfreiheit sowie das Recht, zu arbeiten, das Recht auf Bildung und das Recht auf den Erhalt von Reisedokumenten gehören. Doch sie unterstreicht auch die Pflichten von Flüchtlingen gegenüber ihrem Aufnahmeland. Ein Kernprinzip der Konvention ist das Verbot, einen Flüchtling in ein Land zurückzuweisen, in dem er Verfolgung fürchten muss (Non-Refoulement). Sie nennt zudem Personen oder Gruppen von Personen, denen kein Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht.

Was ist das Protokoll von 1967?

Es hebt die im ursprünglichen Abkommen von 1951 festgeschriebenen geographischen und zeitlichen Begrenzungen auf.

Diese hatten bewirkt, dass hauptsächlich Europäer*innen infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, Asyl beantragen konnten.

Was ist Schutz?

Eine Regierung ist dafür verantwortlich, die Gesetze des Landes durchzusetzen.

Ist sie dazu nicht in der Lage oder nicht bereit, was oft im Fall von Konflikten oder öffentlichen Unruhen geschieht, kommt es häufig zur Flucht von Personen, deren grundlegende Menschenrechte bedroht sind. Viele fliehen in ein anderes Land, wo sie als Flüchtlinge anerkannt und ihnen Grundrechte garantiert werden können.

Wer schützt Flüchtlinge?

Für den Schutz von Flüchtlingen sind in erster Linie die Regierungen der Aufnahmeländer verantwortlich. Die 149 Vertragsstaaten des Abkommens und/oder des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sind verpflichtet, ihre Bestimmungen auszuführen. UNHCR übt eine Kontrollfunktion aus und greift gegebenenfalls ein, um sicherzustellen, dass Flüchtlinge Asyl erhalten und nicht zur Rückkehr in Länder gezwungen werden, in denen ihr Leben in Gefahr sein könnte. Das Flüchtlingskommissariat sucht nach Wegen, um Flüchtlingen beim Neuanfang zu helfen, entweder durch Integration in den Aufnahmeländern oder freiwillige Rückkehr in ihre Herkunftsländer; wenn dies nicht möglich ist, auch durch die Neuansiedlung in Drittländern.

Ist die Genfer Flüchtlingskonvention im neuen Jahrtausend noch aktuell?

Ja.

Sie wurde in der Folge des Zweiten Weltkriegs und angesichts wachsender politischer Spannungen zwischen Ost und West verabschiedet. Doch obwohl sich der Charakter von Konflikten und Migration über die Jahrzehnte verändert hat, hat sich die Konvention als außerordentlich langlebig erwiesen. Bisher hat sie zum Schutz von über 50 Millionen Menschen in den verschiedensten Situationen beizutragen. Solange es Verfolgung von Einzelpersonen und Gruppen gibt, wird man die Genfer Flüchtlingskonvention brauchen.

Soll das Abkommen Migrationsbewegungen steuern?

Nein.

Millionen von Migrant*innen aus wirtschaftlichen und anderen Gründen haben die in den letzten Jahrzehnten verbesserten Kommunikations- und Transportmöglichkeiten dazu genutzt, ein neues Leben in einem anderen Land zu beginnen. Doch sollten sie nicht mit Flüchtlingen verwechselt werden, die vor Verfolgung und nicht vor wirtschaftlicher Not fliehen. Die heutigen Migrationsbewegungen sind sehr komplex und können Wirtschaftsmigrant*innen, Flüchtlinge und andere Gruppen umfassen. Für Regierungen ist es eine schwierige Aufgabe, die verschiedenen Gruppen voneinander zu unterscheiden und Flüchtlinge durch faire Asylverfahren angemessen zu behandeln.

Worin unterscheiden sich Flüchtlinge von Migrant*innen?

Migrant*innen verlassen ihre Heimat üblicherweise freiwillig, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern.

Sollten sie zurückkehren, genießen sie weiterhin den Schutz ihrer Regierung. Flüchtlinge hingegen fliehen vor drohender Verfolgung und können unter den bestehenden Umständen nicht in ihr Heimatland zurückkehren.

Findet die Genfer Flüchtlingskonvention Anwendung auf Binnenvertriebene?

Nicht ausdrücklich.

Flüchtlinge sind Personen, die auf der Suche nach Schutz eine internationale Grenze überquert haben. Binnenvertriebene können aus den gleichen Gründen geflohen sein, doch sind sie dabei in ihrem Herkunftsland geblieben und damit dessen Gesetzen nach wie vor verpflichtet. In einigen Konfliktgebieten unterstützt UNHCR einen Teil der weltweit geschätzten 41,3 Millionen Binnenvertriebenen.

Kann die Konvention Flüchtlingsprobleme lösen?

Menschen werden individuell oder im Rahmen eines Massenexodus zu Flüchtlingen, aufgrund politischer, religiöser, militärischer und anderer Ursachen in ihrer Heimat.

Die Genfer Flüchtlingskonvention war nicht darauf angelegt, diese Ursachen zu beseitigen, sondern die Folgen zu lindern, indem die Opfer völkerrechtlichen Schutz und andere Unterstützung erhalten und ihnen letztlich beim Aufbau eines neuen Lebens geholfen wird. Flüchtlingsschutz kann zu einer Gesamtlösung beitragen, doch angesichts des dramatischen Anstiegs der Flüchtlingszahlen in den letzten Jahrzehnten ist deutlich geworden, dass humanitäre Arbeit kein Ersatz für politische Schritte zur Vermeidung oder Lösung von Krisen sein kann.

Welche Pflichten hat ein Flüchtling?

Flüchtlinge müssen die Gesetze und Bestimmungen des Asyllandes respektieren.

Ist ein Signaturstaat der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, allen Flüchtlingen auf Dauer Asyl zu gewähren?

Die Genfer Flüchtlingskonvention bietet keinen automatischen oder dauerhaften Schutz.

Es gibt Situationen, in denen sich Flüchtlinge auf Dauer in ihrem Asylland integrieren. Doch es kann auch der Fall eintreten, dass eine Person kein Flüchtling mehr ist, weil die Grundlage für ihren Flüchtlingsstatus nicht mehr besteht. Die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Herkunftsland ist nach Auffassung von UNHCR die beste Lösung, sofern die Bedingungen in diesem Staat ihre sichere Rückkehr erlauben.

Können Länder, die nicht Vertragsstaaten der Konvention sind, Asylsuchenden die Einreise verweigern?

Das Prinzip des Non-Refoulement – des Verbots der erzwungenen Rückkehr in ein Land, in denen einer Person Verfolgung droht – ist ein Teil des Völkergewohnheitsrechts und somit für jeden Staat bindend.

Deshalb sollte keine Regierung eine Person unter solchen Umständen ausweisen.

Auf welche Personen findet die Genfer Flüchtlingskonvention keine Anwendung?

Auf Personen, die Verbrechen gegen den Frieden oder ein Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb des Zufluchtslandes begangen haben.

Wer oder was ist ein „Urheber von Verfolgung“?

Die Formulierung bezieht sich auf Personen sowie auf Regierungen, Rebellen- oder andere Gruppen, die Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat zwingen.

Kann ein Soldat ein Flüchtling sein?

Nur Zivilist*innen sind Flüchtlinge. Ehemalige Soldat*innen können den Flüchtlingsstatus erhalten. Wer vom Asylland aus bewaffnete Aktionen gegen sein Herkunftsland fortsetzt, kann nicht als Flüchtling gelten.

Was ist vorübergehender Schutz?

Vorübergehender Schutz ist eine Maßnahme, mit der eine Reihe von Staaten auf einen Massenexodus wie Anfang der neunziger Jahre im ehemaligen Jugoslawien und später im Kosovo reagieren.

In solchen Situationen wäre das reguläre Asylsystem überlastet. Deshalb werden Flüchtlinge schnell in sicheren Ländern aufgenommen, aber ohne Garantie auf dauerhaftes Asyl. Vorübergehender Schutz kann für Regierungen wie Asylsuchende unter bestimmten Umständen von Vorteil sein. Er kann den umfassenderen Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention ergänzen, diesen jedoch nicht ersetzen.

Werden allein durch den Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention immer mehr Asylsuchende angezogen?

Nein.

Einige Staaten, die besonders viele Flüchtlinge aufgenommen haben, sind den völkerrechtlichen Instrumenten zum Flüchtlingsschutz nicht beigetreten. Geographische Gesichtspunkte oder Familienbande haben einen wesentlich höheren Stellenwert, wenn es um die „Attraktivität“ eines Zielorts geht.

Beeinträchtigt der Beitritt die staatliche Souveränität?

Staatliche Souveränität ist nie absolut.

Die internationalen Beziehungen erfordern ein vernünftiges und annehmbares Maß an Kompromissen. Internationale Flüchtlingsabkommen schaffen einen Ausgleich zwischen den staatlichen Interessen und dem Flüchtlingsschutz. Beispielsweise hat die Konvention keinen Einfluss auf die Verfahren, nach denen Asyl gewährt wird. Dafür sind weiterhin die einzelnen Regierungen zuständig.

Wie kann einer Regierung oder einer Gesellschaft, die solche Befürchtungen hegt, der Beitritt vermittelt werden?

Manche Bedenken beruhen auf einer Fehlinterpretation oder einem Missverständnis.

Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das Protokoll von 1967 sind nicht mehr als ein allgemeiner rechtlicher Rahmen, auf dem Staaten ihre Flüchtlingspolitik aufbauen können. Die Pflichten der Regierungen sind wiederum nicht so einengend, wie oft angenommen wird. Flüchtlinge lediglich zu tolerieren, statt ihnen einen rechtlich abgesicherten Status zu verleihen, könnte dagegen zur Entstehung einer „Grauzone“ führen, die Sicherheits- oder politische Probleme schafft

Kann irgendein Land als „sicher“ erklärt werden, weil es niemals Herkunftsland von Flüchtlingen sein kann?

Nein.

Selbst Anträge der Bürger*innen von Staaten, in denen im Allgemeinen keine ernsthafte Gefahr der Verfolgung besteht, müssen berücksichtigt werden. Diese können in einem „beschleunigten Verfahren“ geprüft werden, wenn die Asylsuchenden eine faire Anhörung bekommen.

0