Das österreichische Resettlement-Programm
Das österreichische Resettlement-Programm
Das erste Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wurde 2013 für 500 syrische Flüchtlinge gestartet, danach folgte ein weiteres Programm für 1.000 Flüchtlinge, 2016-2017 wurden nochmals 400 Flüchtlinge aufgenommen.
Information in English
Flüchtlinge, die sich in anderen Ländern als Jordanien oder der Türkei aufhalten, können im Rahmen dieses Aufnahmeprogrammes nicht berücksichtigt werden. Jene Flüchtlinge, die für das Aufnahmeprogramm in Frage kommen, werden von UNHCR vor Ort direkt kontaktiert. Flüchtlinge können sich für das Aufnahmeprogramm nicht bewerben. Für die endgültige Entscheidung, welche Flüchtlinge in Österreich aufgenommen werden, sind die österreichischen Behörden zuständig. UNHCR hat darauf keinen Einfluss.
Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge sind unter anderem gefährdete Frauen und Mädchen, Überlebende von Gewalt und Folter, gefährdete ältere Flüchtlinge, Personen, denen Gefahr für Leib und Leben droht oder gefährdete Kinder und Jugendliche. Religiöse oder ethnische Zugehörigkeit ist daher kein spezifisches Auswahlkriterium. Personen mit Familienangehörigen in Österreich kommen für das Aufnahmeprogramm nur in Frage, wenn sie auch die anderen Voraussetzungen für das Programm erfüllen (besonderer Schutzbedarf, Registrierung als Flüchtling, Aufenthalt in Jordanien oder der Türkei).
Wichtige Informationen
Es ist nicht möglich, sich für das Aufnahmeprogramm zu bewerben. Es wird, selbst wenn alle oben genannten Kriterien erfüllt sind, für viele syrische Flüchtlinge nicht möglich sein, am Aufnahmeprogramm teilzunehmen. Für die Aufnahme der Flüchtlinge zieht UNHCR Informationen aus der Flüchtlingsregistrierung heran. Die in Frage kommenden Personen werden direkt von UNHCR vor Ort kontaktiert. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme der Flüchtlinge in Österreich liegt jedoch bei den österreichischen Behörden.
UNHCR und Partnerorganisationen werden in Zusammenhang mit dem Aufnahmeprogramm niemals die Zahlung von Geld oder die Erbringung anderer Gegenleistungen verlangen. Sollte Ihnen bekannt werden, dass im Rahmen der Auswahl und Aufnahme von Flüchtlingen Geldzahlungen oder sonstige Gegenleistungen gefordert werden, bitten wir um Benachrichtigung.