Unser Mandat
Unser Mandat
Als „Hüter“ der Genfer Flüchtlingskonvention, dem wichtigsten internationalen Dokument zum Schutz von Flüchtlingen, überwacht UNHCR weltweit deren Einhaltung zum Wohl von Menschen auf der Flucht.
UNHCR soll sicherstellen, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen respektiert werden, dass Menschen ihr Recht in anderen Staaten um Asyl ansuchen zu dürfen, ausüben können und dass kein Flüchtling zur Rückkehr in ein Land gezwungen wird, wo er oder sie Verfolgung befürchten muss.
In vielen Ländern beobachtet UNHCR die Gesetzeslage und arbeitet daran, dass internationale Vereinbarungen, die Flüchtlinge betreffen, eingehalten werden.
Seit seiner Gründung 1950 hat sich der Aufgabenbereich von UNHCR wesentlich erweitert. UNHCR arbeitet nun auch am Schutz von Staatenlosen und unterstützt Binnenvertriebene, also Menschen die innerhalb der Grenzen ihres Landes vertrieben werden.
Heute schützt und unterstützt UNHCR eine Gruppe bestehend aus Flüchtlingen, Asylsuchenden, Binnenvertriebenen, Staatenlosen und Rückkehrer*innen auf der ganzen Welt.
Neben dem Flüchtlingsschutz ist eine weitere zentrale Aufgabe von UNHCR die Suche nach dauerhaften Lösungen.
- Freiwillige Rückkehr: Flüchtlinge wollen, sobald es die Situation im Herkunftsland erlaubt, wieder nach Hause zurückkehren. UNHCR unterstützt sie dabei und hilft ihnen bei der freiwilligen Rückkehr und beim Neustart zu Hause.
- Integration: Wenn eine freiwillige Rückkehr in ein Heimatland nicht möglich ist, unterstützt UNHCR die Integration im Erstasylland.
- Resettlement: Für einen kleineren Teil von Flüchtlingen besteht die Möglichkeit eines Resettlements, der Neuansiedlung in einem Drittstaat.