Empfehlungen zu den geplanten AnKER-Zentren
Empfehlungen zu den geplanten AnKER-Zentren
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurde die Schaffung von kombinierten Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (sogenannte „AnkER“-Einrichtungen) vereinbart. Aus Sicht des UNHCR sollten die nachfolgenden Überlegungen in der weiteren Ausarbeitung des Konzeptes für AnkER-Einrichtungen Berücksichtigung finden, um menschen- und flüchtlingsrechtliche Mindeststandards in den geplanten Zentren sicherzustellen und problematischen Entwicklungen entgegenzuwirken. Diese Ausführungen beruhen auch auf der weltweiten Erfahrung von UNHCR in Asylverfahren und in Aufnahmesituationen. Das ganze Papier ist bei unseren Publikationen herunterzuladen.
Zusammenfassung der Empfehlungen
Dauer des Aufenthalts
- Die Höchstdauer des Aufenthalts sollte idealerweise auf drei, höchstens aber auf sechs Monate begrenzt werden.
Größe, Ausstattung, Lage und Infrastruktur
- Bei der Auswahl eines Standorts und der Planung der Größe der Einrichtung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: örtliche infrastrukturelle Kapazitäten, Bevölkerungszahl, organisatorische Handhabbarkeit, sowie Möglichkeit des persönlichen Kontakts der Bewohnerinnen und Bewohner untereinander und mit der Verwaltung.
- Gewaltprävention und Sicherheit der Einrichtung sollten schon bei der Planung von Räumlichkeiten berücksichtigt werden.
- Auch die Wahrung von Vertraulichkeit in allen verfahrensbezogenen Vorgängen sollte bei der räumlichen Gestaltung sichergestellt werden.
Registrierung
- Bei der Registrierung sollten alle für das Verfahren relevanten Aspekte aufgenommen werden.
Beratungsangebote
- Die Angebote für unabhängige Verfahrensberatung sollten gestaffelt sein: allgemeine Information über Verfahren und Beratungsmöglichkeiten nach Registrierung; fallspezifische Beratung nach Möglichkeit vor der Antragstellung, jedenfalls aber vor der Anhörung; weitere Beratungstermine vor Bescheidzustellung ermöglichen. Rückkehrberatung sollte erst nach fallspezifischer Verfahrensberatung erfolgen.
Aufnahmebedingungen
- Sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten und Wege zur Partizipation an Entscheidungsprozessen in der Einrichtung sollten geschaffen werden.
- Der Austausch mit der örtlichen Bevölkerung sollte gefördert werden.
- Für die Gewaltprävention, Sicherheit der Einrichtung und das Konfliktmanagement sollten detaillierte Konzepte entwickelt und implementiert werden.
Besondere Bedürfnisse bei der Aufnahme und im Verfahren
- Besondere Bedürfnisse bei der Aufnahme und im Verfahren sollten frühzeitig identifiziert und berücksichtigt werden. Dabei sollten die Aufnahmeeinrichtung und das BAMF sich im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen gegenseitig informieren.
- Bei besonderen Bedürfnissen hinsichtlich der Aufnahmebedingungen ist die Unterbringung in einer AnkER-Einrichtung nur möglich, wenn die betreffenden Bedürfnisse dort auch angemessen berücksichtigt werden können.
Verfahren
- Bei Terminierung von Verfahren sollten Vorteile der AnkER-Einrichtung gezielt genutzt werden, z.B. beim Einsatz von Dolmetschern.
- Bei der Durchführung beschleunigter Verfahren in AnkER-Einrichtungen sollte eine hohe Qualität der Asylverfahren gewährleistet werden. Hierfür bedarf es entsprechender Weichenstellungen im Qualitätsmanagement.
- Bei der Verfahrensgestaltung sollte sichergestellt sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF über eine hinreichende zeitliche Flexibilität verfügen, um den Sachverhalt im Einzelfall in der notwendigen Tiefe ermitteln und so eine hinreichende Entscheidungsgrundlage erarbeiten zu können.