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UNHCR zu Familiennachzug: „Keinen Paragraphenwald aufbauen“

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UNHCR zu Familiennachzug: „Keinen Paragraphenwald aufbauen“

7 Juni 2018
Samer war fast zwei Jahre von seinen Kindern getrennt. Durch den Familiennachzug sind die drei seit Weihnachten 2016 wieder zusammen. © UNHCR/Chris Melzer

Dominik Bartsch, Vertreter des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), hat Deutschland aufgefordert, ein überschaubares und einfaches Gesetz zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte zu schaffen. „Wir sehen die Gefahr, dass ein Paragraphenwald aufgebaut wird, der nicht nur die Flüchtlinge, sondern auch die Beamten verzweifeln lässt“, sagte Bartsch, Repräsentant des UNHCR in Deutschland, am Donnerstag in Berlin. „Mit den vorgeschlagenen Kriterien wird nicht transparent festgelegt, in welcher Reihenfolge die Plätze in dem knappen Kontingent vergeben werden sollen."

Nach dem Gesetz, das derzeit im Bundestag debattiert wird, dürfen von August an 1000 Familienangehörige von sogenannten subsidiär geschützten Personen nach Deutschland nachreisen. „Grundsätzlich lehnen wir ein Zwei-Klassen-Recht mit Flüchtlingen und subsidiär geschützten Personen ab. Es hat keinen Sinn, weil in beiden Fällen die betroffenen Menschen in ihrem Heimatland schwerwiegenden Verletzungen ihrer Menschenrechte ausgesetzt sind und deshalb Schutz zugesprochen bekommen haben. Deshalb sollte beiden Gruppen gleichermaßen der Familiennachzug gewährt werden“, sagte Bartsch. „Es muss beim Familiennachzug dann aber zumindest klare Kriterien geben, auf die sich Flüchtlinge, Verwaltung und Bürger verlassen können. Kein Regelwerk mit Ausnahmen und Besonderheiten, für das man einen Pfadfinder braucht.“ UNHCR schlägt vor, die Flüchtlinge mit den längsten Wartezeiten zuerst beim Familiennachzug zu berücksichtigen. Vorrang sollten dabei zunächst Familien mit minderjährigen Kindern haben.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Berliner Pressestelle.