UNHCR begrüßt Urteil gegen Überstellung von Asylsuchenden nach Ruanda
UNHCR begrüßt Urteil gegen Überstellung von Asylsuchenden nach Ruanda
UNHCR begrüßt das heutige Urteil des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs (UK), in dem festgestellt wird, dass die geplante Überstellung von Asylsuchenden aus dem Vereinigten Königreich nach Ruanda im Rahmen der Migrations- und Wirtschaftsentwicklungspartnerschaft (MEDP) gegen internationales und britisches Recht verstößt.
UNHCR war keine Verfahrenspartei, hat aber das Gericht in Fragen des internationalen Flüchtlingsrechts und der Schutzstandards seine Sichtweisen zur Verfügung gestellt und während des gesamten Verfahrens gemäß seinem Mandat agiert, die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention zu überwachen.
UNHCR hat stets seine tiefe Besorgnis über die Auslagerung von Asylverpflichtungen und die damit verbundenen ernsten Risiken für Flüchtlinge zum Ausdruck gebracht. UNHCR ist sich der Herausforderungen bewusst, die irreguläre Ankünfte über den Ärmelkanal mit sich bringen. Nötig wären daher praktikable Alternativen zur MEDP-Vereinbarung, auch durch die Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn im Geiste einer solidarischen Verantwortung, die den Kern der Genfer Flüchtlingskonvention bildet.
Entscheidend sind faire und schnelle Asylverfahren, die internationalen Standards entsprechen, und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, um die sichere und menschenwürdige Rückführung von Personen zu gewährleisten, die keinen Schutz benötigen.
UNHCR ermutigt auch zu einer stärkeren Zusammenarbeit mit Ländern auf den Hauptrouten, auf denen sich Flüchtlinge und Migrant*innen bewegen, um den Ursachen der Vertreibung durch humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensstiftung zu begegnen und legale und sichere Alternativen zu gefährlichen Reisen anzubieten.