Frauen auf der Flucht
Frauen auf der Flucht
Umso wichtiger ist es, ihren Zugang zu sozialer und wirtschaftlicher Teilhabe zu fördern, sie vor Gewalt zu schützen und ein besonderes Augenmerk auf die Anliegen geflüchteter Frauen und Mädchen zu richten.
Frauen und Mädchen können aus den gleichen Gründen verfolgt werden wie Männer: politisches Engagement, Glaube oder Zugehörigkeit zu einer spezifischen ethnischen oder sozialen Gruppe. Aber sie sind auch mit zusätzlichen Risiken wie geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt konfrontiert. Diese wird oft aktiv als Verfolgungshandlung verwendet oder als Waffe im Krieg eingesetzt.
Darüber hinaus führt die Zerstörung staatlicher oder sozialer Strukturen und Netzwerke in bewaffneten Konflikten, aber auch auf der Flucht besonders häufig zu Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Mädchen. Frauen haben in diesem Kontext oft selbst zu grundlegenden Rechten – Sicherheit, Nahrung, Gesundheit, Unterkunft, Nationalität und Bildung – nur eingeschränkten Zugang. Schon alltägliche Tätigkeiten wie Wasser holen oder zur Toilette gehen, können vertriebene Frauen und Mädchen der Gefahr von Missbrauch aussetzen. Häufig fehlt die Sensibilität für geschlechtsspezifische Bedürfnisse.
Trotz dieser Hindernisse zeigen Frauen und Mädchen große Widerstandsfähigkeit, Erfindergeist und Mut bei der Bewältigung dieser Probleme. Sie sind es oft, die die Kraft aufbringen zum Wiederaufbau nicht nur ihres eigenen Lebens, sondern auch des Lebens ihrer Familie.
UNHCR bemüht sich, die Bedürfnisse von Frauen bei allen Programmen zu berücksichtigen. Dazu gehört die Bereitstellung sicherer Unterkünfte und getrennter sanitärer Einrichtungen sowie Hilfe beim Einrichten fairer Systeme zur Verteilung von Nahrungsmitteln. Darüber hinaus organisiert UNHCR Programme, die Frauen und Mädchen helfen sollen, Führungskompetenzen zu verbessern, Hindernisse bei der Bildung zu überwinden und Chancen zu nutzen.
Schutzmechanismen und internationaler rechtlicher Rahmen
Die Genfer Flüchtlingskonvention und die internationalen Verträge zum Schutz der Menschenrechte schützen Männer und Frauen gleichermaßen. Dennoch wurden frauenspezifische Fluchtgründe lange Zeit bei der Auslegung des Verfolgungsbegriffs der Konvention nicht genügend berücksichtigt. Historisch gesehen wurde die Flüchtlingsdefinition oft aus männlicher Perspektive interpretiert, was dazu geführt hat, dass die Verfolgung von Frauen und die daraus resultierende Notwendigkeit nach Flüchtlingsschutz nicht anerkannt wurden. In den letzten Jahrzehnten gab es hier jedoch erhebliche Fortschritte.
Auch wenn das Geschlecht in der Flüchtlingsdefinition nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist heute in Fachkreisen allgemein anerkannt, dass es ein Verfolgungsgrund sein und sowohl die Art der Verfolgung als auch deren Auswirkungen beeinflussen kann. Damit sich dies in der Praxis der Staaten im Umgang mit Flüchtlingsfrauen niederschlägt, bedarf es indes weiterer Anstrengungen.
Eine wichtige Rolle spielen hierbei folgende Menschenrechtsverträge:
Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW oder auch Frauenrechtskonvention genannt) schützt speziell die Rechte von Frauen. Ihr Ziel ist es, Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen zu beenden und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu erreichen.
Auf europäischer Ebene ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) das umfassendste rechtsverbindliche Instrument zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt. Die Frauenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention schützen alle Frauen, auch diejenigen, die unter das Mandat von UNHCR fallen.
Geflüchtete Frauen und Mädchen in Österreich
Österreich ist Vertragsstaat der oben erwähnten internationalen Verträge. Speziell gegen Frauen und Mädchen gerichtete Handlungen, wie z.B. sexuelle Ausbeutung, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsehe oder häusliche Gewalt können Asylgründe sein.
UNHCR setzt sich dafür ein, dass auf frauenspezifische Bedürfnisse in Asylverfahren angemessen geachtet wird. Erlebte Gewalt kann für Frauen traumatisierend oder auch stark schambesetzt sein. Die Identifizierung Betroffener geschlechtsspezifischer Gewalt ist daher sehr wichtig, auch im Bereich des Dolmetschens muss sehr sensibel vorgegangen werden. Darüber hinaus setzt sich UNHCR auch dafür ein, dass geflüchtete Frauen in Österreich in Hinblick auf ihre besonderen Bedürfnisse angemessen versorgt und unterstützt werden.