Unbegleitete Minderjährige auf der Flucht vor dem Konflikt in der Ukraine müssen geschützt werden
Unbegleitete Minderjährige auf der Flucht vor dem Konflikt in der Ukraine müssen geschützt werden
In der vergangenen Woche wurden mehr als eine Million Flüchtlinge gezwungen, auf der Suche nach Sicherheit und Schutz aus der Ukraine zu fliehen. Hunderttausende von ihnen sind Kinder, viele sind unbegleitet oder wurden von ihren Eltern oder Familienangehörigen getrennt.
Kinder ohne elterliche Fürsorge sind einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung ausgesetzt. Wenn unbegleitete Minderjährige die Landesgrenzen überqueren, vervielfachen sich die Risiken. Auch das Risiko des Menschenhandels steigt in Krisensituationen.
UNICEF und UNHCR fordern alle Nachbarstaaten und betroffenen Länder auf, unbegleiteten und von ihren Familien getrennten Kindern, die aus der Ukraine fliehen, Zugang zu gewähren und sie unverzüglich zu identifizieren und zu registrieren.
Die Staaten werden aufgefordert, unmittelbar nach dem Grenzübertritt sichere Räume für Kinder und Familien zu schaffen und diese mit den nationalen Kinderschutzsystemen zu verbinden. Die derzeitige Notsituation erfordert zudem eine rasche Erhöhung der Kapazitäten von Aufnahmeeinrichtungen mit qualifiziertem Betreuungspersonal und anderen wichtigen Diensten zum Schutz von Kindern. Dazu zählen der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Mechanismen zur Familiennachverfolgung und -zusammenführung.
Für Kinder, die ohne ihre Angehörigen über die Grenzen geflohen sind, bietet eine vorübergehende Pflegefamilie oder eine andere gemeinschaftliche Betreuung durch ein staatliches System entscheidenden Schutz. Adoptionen sollten nicht während oder unmittelbar nach einer Notsituation stattfinden. Hingegen müssen alle Anstrengungen unternommen werden, Kinder wieder mit ihren Familien zusammenzuführen, falls dies zu ihrem Besten ist.
In der Ukraine leben fast 100.000 Kinder in Heimen und Internaten, die Hälfte davon sind Kinder mit Behinderungen. Viele dieser Kinder haben lebende Verwandte oder Erziehungsberechtigte. Wir haben Berichte über Einrichtungen erhalten, die versuchen, Kinder in Nachbarländer oder ins Ausland in Sicherheit zu bringen. Wir erkennen an, dass humanitäre Evakuierungen unter bestimmten Umständen lebensrettend sein können, und begrüßen Bemühungen, Kinder in Sicherheit zu bringen. Zugleich ist es von entscheidender Bedeutung, dass besondere Maßnahmen im besten Interesse der Kinder ergriffen werden und ihre Eltern oder die für sie verantwortlichen Personen ihre Zustimmung erteilen. Unter keinen Umständen dürfen Familien als Folge von Umsiedlungen oder Evakuierungen getrennt werden.
Die für Kinder in Heimen in der Ukraine rechtlich Verantwortlichen müssen sicherstellen, dass Evakuierungen im Einklang mit den Anweisungen der nationalen Behörden durchgeführt werden. Verlegungen müssen den zuständigen Behörden in der Ukraine und in den Nachbarländern unmittelbar nach dem Überschreiten der Grenze gemeldet werden, und soweit möglich sollten die Kinder mit ihren Ausweispapieren und Akten evakuiert werden.
UNHCR und UNICEF sind dankbar für die Solidarität und die Bereitschaft der Staaten, unbegleitete und von ihren Familien getrennte Kinder durch eventuelle Relocation-Programme zu unterstützen. Gleichzeitig muss beachtet werden, dass unbegleitete und von ihren Eltern getrennte Kinder besonders schutzbedürftig sind. Kurzfristig müssen ihre unmittelbaren Bedürfnisse und ihre Sicherheit am Aufenthaltsort Vorrang haben, während mittel- bis langfristige Lösungen in ihrem besten Interesse gefunden werden.
UNHCR und UNICEF sind entschlossen, gemeinsam die nationalen Behörden beim Schutz der Kinder zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihre Sicherheit und das Kindeswohl im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen.