UNHCR-Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in den Bundesbetreuungsstellen Fieberbrunn und Schwechat
UNHCR-Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in den Bundesbetreuungsstellen Fieberbrunn und Schwechat
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR wurde von Innenminister Wolfgang Peschorn eingeladen, die Überprüfung der Bundesbetreuungseinrichtungen Fieberbrunn und Schwechat durch die Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten des Ministeriums zu begleiten.
Beide Einrichtungen fungieren sowohl als Rückkehrberatungseinrichtungen als auch als Betreuungsstellen für Personen im Asylverfahren (Asylsuchende). Aufgrund seiner Zuständigkeit für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen hat UNHCR seinen Fokus auf die Unterbringungssituation von Asylsuchenden und Staatenlosen gelegt.
Nach mehreren Vorbesprechungen wurden die Einrichtungen am 28., 29./30. August bzw. 24. September 2019 gemeinsam besucht und dabei ausführliche Gespräche mit BewohnerInnen und mit MitarbeiterInnen aller beteiligten Stellen geführt.
Auf Basis der Gespräche und Erkenntnisse vor Ort kam UNHCR zu folgenden zentralen Empfehlungen, welche dem Innenminister übermittelt und in einem persönlichen Treffen besprochen wurden:
- Asylsuchende und Personen mit rechtskräftig negativer Rückkehrentscheidung sollten aufgrund der verschiedenen Bedürfnisse dieser Gruppen und dem unterschiedlichen Beratungs- und Betreuungsbedarf grundsätzlich nicht gemeinsam untergebracht werden.
- Für den Fall einer ausschließlichen Nutzung als Betreuungsstellen für Asylsuchende sollte aufgrund der abgeschiedenen Lage ohne Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz (Fieberbrunn) bzw. der außergewöhnlich hohen Lärmbelastung (Schwechat) keine längerfristige Unterbringung von Asylsuchenden an diesen Standorten erfolgen.
- Aufgrund der mangelnden Anbindung der Bundesbetreuungseinrichtung Fieberbrunn an das öffentliche Verkehrsnetz, sollten die durch das Innenministerium ermöglichten Transporte ins Ortszentrum so gestaltet werden, dass allen BewohnerInnen, die dies wünschen, eine Fahrt nach Fieberbrunn ermöglicht werden. Auch sollte es den BewohnerInnen möglich sein, länger im Ortszentrum zu bleiben.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und insbesondere unbegleitete Minderjährige sollten wegen der fehlenden Möglichkeiten, ein förderndes Umfeld zu schaffen und deren bestmögliche Entwicklung sicherzustellen, keinesfalls in besagten Betreuungsstellen untergebracht werden. Sollten weiterhin Kinder und Jugendliche an den Standorten untergebracht werden, sollte das Innenministerium eine rasche Einschulung aller Kinder und Jugendlichen im Schulalter unterstützen und deren Schulbesuch faktisch ermöglichen.
- Es sollte ein verbesserter Informationsfluss zwischen der für Grundversorgungsangelegenheiten zuständigen Abteilung des Innenministeriums und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, insbesondere zu medizinischen, psychologischen und rechtlichen Belangen, sichergestellt werden.
- Es sollte auch in der Bundesbetreuungseinrichtung Fieberbrunn eine regelmäßige aufsuchende psychologische Versorgung durch Fachpersonal gewährleistet werden (dies ist in Schwechat gegeben).
- Asylsuchende sollten Informationen zur Rechtsberatung und einen faktischen Zugang zur Rechtsberatung erhalten.