Sozialhilfe: UNHCR warnt vor Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention
Sozialhilfe: UNHCR warnt vor Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention
Anlässlich der am Montag stattfindenden Sitzung des parlamentarischen Ausschusses für Arbeit und Soziales warnt das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR erneut vor dem Beschluss der vorliegenden Regierungsvorlage für ein Sozialhilfe-Grundgesetz, da diese sowohl gegen die Genfer Flüchtlingskonvention als auch gegen die EU-Qualifikationsrichtlinie verstößt.
Im Detail sehen die geplanten Regelungen vor, dass die komplette Sozialhilfe nur bezogen werden kann, wenn insbesondere bereits ziemlich gute Deutschkenntnisse (B1-Niveau) vorhanden sind. Aus Sicht von UNHCR stellt dies für anerkannte Flüchtlinge eine versteckte Wartefrist und damit eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung dar.
Die Genfer Flüchtlingskonvention wie auch die EU-Qualifikationsrichtlinie legen jedoch ganz klar fest, dass Flüchtlinge und österreichische StaatsbürgerInnen in Bezug auf Sozialhilfe gleich zu behandeln sind.
„Die Genfer Flüchtlingskonvention ist die wichtigste international gültige Rechtsgrundlage im Flüchtlingsschutz und ihre Bedeutung und Akzeptanz spiegeln sich ebenso im EU-Recht wider. Wir erhoffen uns von den Mitgliedern des Arbeits- und Sozialausschusses, diesen Rechtsvorgaben Rechnung zu tragen und die vorliegende Regierungsvorlage dementsprechend zu reparieren“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.
Ebenfalls Besorgnis erregend sind für UNHCR die Pläne, für subsidiär Schutzberechtigte noch deutlich niedrigere Beträge bei der Sozialhilfe vorzusehen und somit ihre Integrationschancen von Beginn an zu schmälern.
UNHCR appelliert daher an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den vorliegenden Entwurf nochmals zu überdenken und die geplante Neuregelung im Einklang mit internationalem und europäischem Recht sowie mit Blick auf eine bestmögliche Integration von allen Schutzberechtigten umzusetzen.