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Ein Jahr Gesetz zum Familiennachzug: UNHCR will Ausweitung auf Geschwister

Pressemitteilungen

Ein Jahr Gesetz zum Familiennachzug: UNHCR will Ausweitung auf Geschwister

31 Juli 2019
©UNHCR/Chris Melzer

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Familienzusammenführung von subsidiär Schutzberechtigten hat sich UNHCR, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, für eine sinnvollere Regelung des Familiennachzugs ausgesprochen. „Es gibt in allen Kulturen kaum einen wichtigeren Wert als die Familie“, sagte UNHCR-Repräsentant Dominik Bartsch am Mittwoch in Berlin. „Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass minderjährige Flüchtlinge zwar ihre Eltern nachholen können, nicht aber ihre minderjährigen Geschwister. Damit wird ein Recht zur Farce.“

Bartsch forderte eine Erweiterung des Begriffes der Kernfamilie. „Kleine Geschwister gehören dazu. Keine Mutter und kein Vater würde das bestreiten, egal ob Deutsche oder Syrer. Und auch wenn eine Tochter während des Verfahrens 18 wird, ist sie damit noch nicht eine eigene Familie. Auch für sie muss es eine Möglichkeit geben, bei ihrer Familie zu bleiben.“

Während Flüchtlinge generell das Recht auf Familienzusammenführung mit ihren Eltern oder Kindern haben, gilt das für sogenannte subsidiär Geschützte, was zum Beispiel viele Flüchtlinge aus Syrien betrifft, erst wieder seit dem Gesetz vom 1. August 2018 im Rahmen eines monatlichen Kontingents von 1 000 Plätzen. Die Möglichkeit zum Familiennachzug gilt aber bei beiden Gruppen nicht für die minderjährigen Geschwister. „Natürlich lässt kein Vater und keine Mutter die kleinen Kinder in Damaskus oder Aleppo zurück, um zum Sohn oder zur Tochter nach Deutschland zu gehen. Damit wird dieser Teil des Gesetzes zu einer reinen Fassade.“

Hinzu komme, dass der Familiennachzug sehr bürokratisch gestaltet worden sei: „Der Prozess der Erteilung der Visa ist leider sehr kompliziert, langwierig und stellt Bedingungen, die an den Realitäten oft vorbeigehen.“ Bartsch forderte die Bundesregierung auf, das Gesetz zu novellieren, es familienfreundlicher zu gestalten und effizienter zu machen - für die Antragsteller wie für die Verwaltung.