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UNHCR, die UN-Flüchtlingsorganisation, veröffentlicht heute Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren (BAZ).
Zwischen 2021 und 2022 besuchte UNHCR zwölf BAZ in allen Asylregionen der Schweiz. ©UNHCR/Anna-Tia Buss
Mit der Einführung des neuen Asylsystems im Jahr 2019 hat es hier deutliche Verbesserungen gegeben. Aber dennoch gibt es weiterhin Lücken, insbesondere in den folgenden Bereichen: der Versorgung von Personen mit besonderen Bedürfnissen, der Versorgung von psychischen Gesundheitsproblemen, der Gewaltprävention, der Kommunikation und der Möglichkeit der Partizipation von Asylsuchenden an Entscheidungen, die ihr Leben im BAZ betreffen.
Zwischen 2021 und 2022 besuchte UNHCR zwölf BAZ in allen Asylregionen der Schweiz. Dabei wurden Gespräche mit insgesamt 269 Asylsuchenden sowie 218 in den Bundesasylzentren tätigen Akteur*innen geführt. Ziel war es unter anderem, das neue Asylsystem, das 2019 eingeführt wurde, zu evaluieren. Die bei den Besuchen gesammelten Informationen bilden die Grundlage für die heute veröffentlichten Empfehlungen zur Unterbringung in den BAZ.
Wichtigste Erkenntnisse und Empfehlungen
Viele der Empfehlungen sind nicht neu. Die wichtigsten sind:
Die Verbesserung der Unterbringungsbedingungen von Asylsuchenden kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. UNHCR ist bewusst, dass dies insbesondere in Zeiten begrenzter Ressourcen und variierender politischer Prioritäten eine Herausforderung darstellen kann. Deshalb versucht dieses Dokument, kosteneffiziente Lösungen anzubieten und Einsparpotenziale aufzuzeigen.
Dennoch dürfen finanzielle Erwägungen oder Verschiebungen in der politischen Agenda nicht dazu führen, dass dringend notwendige Massnahmen vernachlässigt werden, insbesondere solche, die auf die Schutzbedürfnisse von Personen mit besonderen Bedürfnissen abzielen. Diese sind aus menschenrechtlicher Sicht unabdingbar und sollte ohne Kompromisse umgesetzt werden.
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