FAQs Flüchtlinge

Flüchtlinge, Asylsuchende und MigrantInnen – was sind die Unterschiede?

Flüchtlinge können nicht ohne schwerwiegende Gefahr für Leib und Leben in ihr Heimatland zurückkehren, . Dort droht ihnen Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung. Sie werden deshalb besonders geschützt.

Nur ein kleiner Teil erhält in der Schweiz den Flüchtlingsstatus und Asyl (B-Bewilligung). Die meisten Flüchtlinge haben nur eine vorläufige Aufnahme (F-Bewilligung).

Asylsuchende sind Menschen, die um Asyl ersuchen, also um Schutz vor Verfolgung oder Gewalt. Sie dürfen in der Schweiz bleiben, bis im Asylverfahren festgestellt ist, ob sie in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

MigrantInnen verlassen ihre Heimat, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern oder aus familiären Gründen. In der Regel können sie in ihre Heimat zurückkehren, manchmal sind sie aber auch auf humanitäre Hilfe angewiesen.

Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit?

Im Jahre 2020 gab es weltweit 26,4 Millionen Flüchtlinge, von denen etwa die Hälfte unter 18 Jahre alt ist. Die Gesamtzahl der weltweit vertriebenen Menschen beträgt aktuell 82,4 Millionen. Dazu gehören nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende und Binnenvertriebene, also Menschen, die innerhalb ihrer eigenen Länder vertrieben wurden.

Wie viele Flüchtlinge kommen nach Europa?

Die meisten Vertriebenen finden Zuflucht im eigenen Land oder in einem Nachbarland. Sie wollen so schnell wie möglich in ihre Heimat zurückkehren oder haben nicht die Möglichkeit, weiter zu fliehen.

Man schätzt, dass weltweit vier von fünf Flüchtlingen in Entwicklungsländern leben. Oft ist dort aber nicht einmal eine Minimalversorgung sichergestellt. Daher setzen einige ihre Flucht fort, häufig unter grossen Gefahren. Nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge kommt schliesslich nach Europa.

Es gibt verschiedene Routen, um nach Europa zu fliehen, sowohl auf dem Seeweg als auch über Land. Jeder dieser Fluchtwege ist gefährlich. Über das Mittelmeer kamen 2021 zirka 120 000 Menschen nach Europa, rund 1 600 Menschen verloren auf dieser Route ihr Leben.

In Europa leben über 800 Millionen Menschen. Nur 0,6 % dieser Bevölkerung sind Flüchtlinge.

Flüchten mehr Männer als Frauen und Kinder?

Weltweit sind mehr Frauen und Kinder als Männer auf der Flucht. Die Hälfte aller Flüchtlinge sind Frauen und Mädchen. Und mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge ist noch minderjährig.

Oft werden Frauen und Kinder zunächst in relativer Sicherheit in den Erstaufnahmeländern zurückgelassen, zum Beispiel in einem Flüchtlingslager im Nachbarland. Auf einer langen Flucht lauern viele Gefahren, die männlichen Familienmitgliedern eher zugemutet werden.

Legale Einreisemöglichkeiten durch Familienzusammenführung oder Resettlement tragen dazu bei, dass Frauen und Kinder gefahrlos einreisen und ein neues Leben beginnen können.

Dürfen Staaten Menschen auf der Flucht an den Grenzen abweisen?

Kein Staat darf Menschen in ein Land zurückschicken, in dem ihnen Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Dieses sogenannte „Refoulement-Verbot“ haben die Staaten auch im Völkerrecht verankert, damit sich alle Regierungen daranhalten.

Das Verbot gilt schon an der Grenze, noch bevor die Menschen ein neues Land betreten. Deswegen dürfen Staaten Asylsuchende nicht einfach abweisen, ohne vorher ihren Schutzbedarf zu überprüfen.

Die Grenzen zu schliessen oder eine Obergrenze für Schutzsuchende vorzusehen, könnte diese Menschen an Leib und Leben gefährden und ist daher völkerrechtlich nicht erlaubt.

Welche Rechte und Pflichten haben Flüchtlinge?

Das wichtigste Recht von Flüchtlingen ist, nicht in ein Land zurückgeschickt zu werden, wo ihnen Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Flüchtlinge haben weitere Rechte, zum Beispiel ihre Meinung zu äussern, sich frei zu bewegen oder Zugang zu medizinischer Versorgung und Schulbildung zu erhalten. Sie dürfen ausserdem arbeiten und falls sie bedürftig sind, haben sie Anrecht auf Sozialhilfe. Flüchtlinge haben auch Pflichten und müssen selbstverständlich die Gesetze und Bestimmungen des Asyllandes einhalten.

Die Genfer Flüchtlingskonvention und die internationalen Menschenrechtsverträge legen fest, welche Mindestrechte Flüchtlinge haben. Ergänzt werden diese durch das schweizerische Recht.

Wieso sind Kinder allein auf der Flucht?

Weltweit sind mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge Kinder, also weniger als 18 Jahre alt. Die meisten sind mit ihrer Familie unterwegs, einige jedoch auch allein.

Dafür gibt es viele Gründe. Manche Kinder haben ihre Eltern auf der Flucht verloren, andere wurden allein losgeschickt, in der Hoffnung, dass wenigstens sie sich in Sicherheit bringen können.

Wegen ihrer Verletzlichkeit brauchen Kinder besonderen Schutz, wie zum Beispiel eine angemessene Betreuung und angepasste Unterkünfte.

Kinder bekommen in der Schweiz aber nicht leichter Asyl als Erwachsene, sondern müssen dasselbe Asylverfahren durchlaufen. Sie können ihre Eltern und Geschwister auch nicht in die Schweiz nachholen.

Diese Trennung kann für junge, oft traumatisierte Kinder und Jugendliche besonders belastend sein.

Wer fällt unter die Bezeichnung «Binnenvertriebene»?

Binnenvertriebene haben im Gegensatz zu Flüchtlingen keine Grenze überquert, sondern sind innerhalb der Landesgrenzen auf der Flucht. Sie bleiben in ihrem eigenen Land und unterstehen weiterhin der Verantwortung ihrer Regierung, selbst wenn diese Regierung der Grund für ihre Vertreibung ist.

Sie ziehen oft in entlegene Regionen, in denen es für Hilfsorganisationen manchmal schwierig ist, Zugang zu bekommen und humanitäre Hilfe zu leisten.

Staatenlosigkeit: wer ist staatenlos?

Für die meisten Menschen ist es selbstverständlich, eine Staatsangehörigkeit zu besitzen. Anders ist dies für weltweit mindestens 10 Millionen Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben. Sie sind staatenlos.

Ihnen wird in ihren Herkunftsländern häufig der Zugang zu grundlegenden Rechten wie politischer Teilhabe, Bildung und Arbeit verwehrt oder erschwert. Auch zu heiraten oder ein Bankkonto zu eröffnen, ist für sie oft nicht möglich.

Staatenlosigkeit hat verschiedene Ursachen. Manche Menschen kommen staatenlos zur Welt, andere werden im Laufe ihres Lebens staatenlos. Zum Beispiel wenn ganzen Gruppen aufgrund ihrer Ethnie oder Religion die Nationalität entzogen oder verwehrt wird.

Auch in der Schweiz leben einige Staatenlose. Etwa 700 Personen sind als staatenlos anerkannt und geniessen besondere Rechte, vergleichbar mit denen von Flüchtlingen.

Setzen Sie sich mit UNHCR dafür ein, Staatenlosigkeit bis 2024 zu beenden, und unterzeichnen Sie unseren offenen Brief auf: www.unhcr.org/ibelong

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