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Auch nach Beendigung ihres Asylverfahrens sind Flüchtlinge häufig mit komplexen Verwaltungsverfahren konfrontiert, um Zugang zu ihren Rechten zu erhalten. Während dieser komplexen Verfahren wird den Flüchtlingen häufig kostenlose Unterstützung verweigert, was schwerwiegende Folgen für den Ausgang eines Verfahrens haben kann, das über ihr Leben entscheidet.
Nach Abschluss ihres Asylverfahrens sehen sich Flüchtlinge oft mit komplizierten Verwaltungsverfahren konfrontiert, um zu ihren Rechten zu gelangen, aber diese Menschen haben immer noch keinen Zugang zu kostenlosem Rechtsbeistand. ©UNHCR/Anna-Tia Buss
Ein Kernbestandteil des seit 2019 in Kraft getretenen, beschleunigten Asylverfahrens ist der Zugang zur kostenfreien Rechtsberatung und Vertretung. Diese Massnahme dient dazu, sicherzustellen, dass Personen mit Schutzbedarf trotz einer substantiellen Verfahrensbeschleunigung identifiziert und geschützt werden. Aber auch nach Abschluss ihres Asylverfahrens sind viele Flüchtlinge, insbesondere wenn sie nur eine vorläufige Aufnahme erhalten haben, mit komplexen Verwaltungsverfahren konfrontiert, die sich aus ihrer spezifischen Situation als Flüchtlinge ergeben.
„Durch die Flucht werden Flüchtlinge beispielsweise oft von ihren Familienangehörigen getrennt und müssen einen Antrag stellen, damit ihre Familie in die Schweiz kommen kann. Ausserdem können Verfahren zur Erteilung einer Arbeitsbewilligung oder sozialhilferechtliche Verfahren anstehen“, sagt Anja Klug, Leiterin des UNHCR-Büros für die Schweiz.
Die Komplexität der Verfahren stellt generell bereits für Personen ohne juristische Fachkenntnisse eine Herausforderung dar. Bei Flüchtlingen kommen oft zusätzliche Hürden wie unzureichende Sprachkenntnisse und fehlende Kenntnis des Schweizer Verwaltungssystems hinzu. Dennoch wird Flüchtlingen oft kostenfreie Unterstützung verweigert, was potenziell erhebliche Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens und somit auf ihr Leben haben kann.
Eine Studie, die von UNHCR, der UNO-Flüchtlingsorganisation, in Zusammenarbeit mit humanrights.ch in Auftrag gegeben wurde, zeigt auf, dass sowohl das internationale als auch das schweizerische Recht unter bestimmten Voraussetzungen Verpflichtungen zur unentgeltlichen Rechtsverbeiständung beinhalten, die für solche Verfahren relevant sein können. Diese Verpflichtungen werden von den Behörden nicht immer ausreichend berücksichtigt. Die Studie empfiehlt insbesondere, die geltenden Normen sowie die Praxis aus anderen Rechtsgebieten besser zu nutzen, um zu konkretisieren, welche Voraussetzungen für eine Verbeiständung erfüllt sein müssen. Langfristig, so wird empfohlen, wäre hier eine gesetzliche Klärung anzustreben.
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