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Durch eine neu geschaffene Verordnung der Bundesregierung könnte künftig der Zugang zu Asylverfahren für Schutzsuchende in Österreich massiv eingeschränkt werden.
Mit großer Sorge nimmt das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR den heutigen Beschluss der Asylgesetznovelle durch den Nationalrat zur Kenntnis. Mit Hilfe einer neu geschaffenen Verordnung der Bundesregierung kann künftig der Zugang zu Asylverfahren für Schutzsuchende in Österreich massiv eingeschränkt werden.
Asylsuchende, selbst wenn sie aus Kriegsgebieten geflohen sind, hätten dann keine Möglichkeit mehr auf Schutz in Österreich. Vielmehr könnten sie ohne Einleitung eines Asylverfahrens in die Nachbarländer zurückgeschickt werden.
„Durch die Anwendung der neu geschaffenen Verordnung würde ein Herzstück des Flüchtlingsschutzes ausgehebelt werden. UNHCR appelliert daher an die Bundesregierung, keine entsprechende Verordnung zu erlassen“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.
Auch die beschlossenen Einschnitte bei der Familienzusammenführung betrachtet UNHCR kritisch. So befürchtet die Flüchtlingsorganisation, dass sich Familienmitglieder aufgrund der neuen Regelungen in Zukunft vermehrt Schleppern anvertrauen und noch gefährlichere Wege auf sich nehmen werden, um nicht jahrelang von ihrer Familie getrennt zu sein.
Zudem seien die beschlossenen Einschränkungen aus Integrationssicht problematisch: UNHCR-Studien belegen, dass es für jene Schutzberechtigte, die von ihrer Familie getrennt und in Sorge um sie sind, weitaus schwieriger ist, sich auf ein Leben in Österreich zu konzentrieren, die Sprache zu lernen, einen Job zu finden und auf eigenen Füßen zu stehen.
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