Asyltag 2016: Asylrechtliche Herausforderungen im Fokus
Asyltag 2016: Asylrechtliche Herausforderungen im Fokus
Der Erfahrungsaustausch zwischen AsylexpertInnnen aus Verwaltung und Gerichtsbarkeit sowie die Diskussion aktueller asylrechtlicher Fragestellungen stehen beim heute stattfindenden Asyltag im Mittelpunkt.
Im Rahmen von Arbeitsgruppen beschäftigen sich über 110 TeilnehmerInnen mit thematischen Schwerpunkten wie der Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, dem Recht auf Familienleben und Art. 8 EMRK, der Entscheidungspraxis zu Afghanistan, sicheren Herkunftsstaaten und Herkunftsländerinformation. Input zu den einzelnen Themenbereichen kommt von internationalen und nationalen ExpertInnen.
Der Asyltag findet auf Initiative des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR in Kooperation mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof statt.
„Der Asyltag bietet EntscheidungsträgerInnen aus den unterschiedlichen Instanzen im Asylbereich die Möglichkeit, abseits der in der Öffentlichkeit häufig recht emotional geführten Debatten auf sachlicher Ebene einen asylrechtlichen Dialog zu führen, Erfahrungen mit nationalen und internationalen ExpertInnen auszutauschen sowie unterschiedliche Herangehensweisen zu diskutieren“, fasst Dr. Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich, die Ziele des Asyltages zusammen.
Der Asyltag findet heuer in den Räumlichkeiten des Bundesverwaltungsgerichts in Wien statt. Gastgeber Mag. Harald Perl, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, betonte in seiner Eröffnung die Notwendigkeit einer gemeinsamen, solidarischen und harmonisierten Vorgangsweise auf EU-Ebene, da die aktuellen Flüchtlingsbewegungen schon allein die faktischen Möglichkeiten von Nationalstaaten, diese allein zu bewältigen, um ein Vielfaches übersteigen würden. „Großflächige und komplexe Herausforderungen bedürfen großflächiger und komplexer Lösungsansätze“, statuierte Perl. Er sei sich aber auch bewusst, dass dieses Thema im Moment keine lauten Beifallsstürme hervorrufe und dieses Ziel in naher Zukunft nicht an Popularität gewinne. Bis dahin könnte der Weg zu einem solchen Ziel eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen nationalen Asylbehörden, sowie der nationalen Gerichte und Höchstgerichten sein. „Dies könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, einen harmonisierten Umgang mit schutz- und sicherheitssuchenden Menschen zu unterstützen“, so Perl.
Die diesjährige Keynote-Speech wurde vom Generaldirektor der Generaldirektion für Migration und Inneres der Europäischen Kommission, Dr. Matthias Ruete, gehalten. „In den letzten zwei Jahren mussten wir in Europa lernen, dass wir in Asyl- und Migrationsfragen lange Zeit Schönwetterpolitik gemacht haben, die im Sturm nicht standgehalten hat“, so Ruete in seiner Einführung. Die Aufgabe sei es weiterhin, neue tragfähige Systeme aufzubauen, die gleichermaßen eine gerechte Verteilung der Verantwortung auf die Mitgliedstaaten und den Schutz für Menschen auf der Flucht sicherstellten. Im Zentrum stünden dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit der EU mit den Herkunftsregionen, eine Reform der Asylrechtsvorschriften sowie der effektive Schutz der Außengrenzen.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Gerhart Holzinger, unterstrich in diesem Zusammenhang auch die Wichtigkeit des internationalen Austausches auf Expertenebene: „Für die effiziente und rechtsrichtige Anwendung des Asylrechts ist ein offener Dialog, der auch über Ländergrenzen hinweg geführt werden soll, von besonderer Bedeutung. In diesem Sinne bilden Fragen des Asylrechts und der Migration seit langem einen Schwerpunkt bei zahlreichen Treffen des Verfassungsgerichtshofes mit anderen europäischen Verfassungsgerichten. Es ist daher aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes sehr zu begrüßen, dass in den diesjährigen Asyltag auch internationale Erfahrungen einfließen.“
Ziel des Aslytags ist weiters die Stärkung des Austauschs und des Dialogs zwischen den EntscheidungsträgerInnen der unterschiedlichen Instanzen in Österreich.
„Der Austausch und die Auseinandersetzung über alle Instanzen hinweg zum Beispiel mit dem Thema Afghanistan ist am heutigen Asyltag von besonderer Relevanz, zumal die meisten Anträge auf internationalen Schutz in Österreich von Antragsstellern aus Afghanistan gestellt werden. Die Forcierung der Verfahrensführung bei afghanischen Antragstellern ist auch einer der Arbeitsschwerpunkte des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl“, so der Direktor des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Mag. Wolfgang Taucher, dazu abschließend.