Besorgnis über geplante Sonderverordnung
Besorgnis über geplante Sonderverordnung
WIEN, Österreich – UNHCR hat anlässlich des vorgelegten Entwurfs für eine Sonderverordnung im Asylbereich und der heute beginnenden Begutachtungsfrist seine Bedenken an diesem Vorschlag erneuert. Durch die Verordnung soll künftig der Zugang für Asylsuchende zu einem Asylverfahren in Österreich massiv eingeschränkt werden.
„Österreich hat nach dem Zweiten Weltkrieg die Tradition des Flüchtlingsschutzes immer hoch gehalten. Der Zugang zum Asylverfahren für Schutzsuchende war dabei immer eine Selbstverständlichkeit. Die geplante Sonderverordnung würde einen Tabubruch und eine Abkehr vom Flüchtlingsschutz in Österreich bedeuten“, warnt Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.
Außerdem befürchtet UNHCR, dass andere europäische Staaten dem Beispiel von Österreich folgen und Menschen auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung immer schwieriger Schutz in Europa finden könnten.
UNHCR ist sich der Herausforderungen bewusst, die die Aufnahme von knapp 90.000 Asylsuchenden im Vorjahr für Österreich mit sich gebracht hat. Statt einer Abkehr vom Flüchtlingsschutz gäbe es aus Sicht von UNHCR aber andere Maßnahmen, die weniger drastische Auswirkungen auf Schutzsuchende hätten. Bei einer übermäßigen Belastung wäre es zum Beispiel möglich, über eine Verteilung von Asylsuchenden aus Österreich in andere Länder (Relocation) nachzudenken, wie dies derzeit aus Italien und Griechenland der Fall ist.
Nochmals in Frage gestellt wird von UNHCR auch die Obergrenze von 37.500 zugelassenen Asylverfahren in diesem Jahr. Bei der Beurteilung, ob die öffentliche Ordnung in Österreich in Gefahr ist, sollte nicht nur eine abstrakte Zahl herangezogen werden, sondern vielmehr die tatsächliche Situation im Land beurteilt werden.
„Mittlerweile wurde eine Vielzahl von Maßnahmen bei der Aufnahme der Schutzsuchenden, bei der Bearbeitung ihrer Asylverfahren und bei der Integration gesetzt, die bereits Früchte tragen. Die geplante Aussetzung von weiten Teilen des Flüchtlingsschutzes an eine abstrakte Zahl zu knüpfen sollte nochmals hinterfragt werden“, so Pinter abschließend.