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Mindestsicherung in Oberösterreich nicht zusammenkürzen

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Mindestsicherung in Oberösterreich nicht zusammenkürzen

15 Juni 2016

WIEN/LINZ, Österreich – Anlässlich der morgigen Landtagssitzung, in der die massive Einschränkung der Mindestsicherung für Schutzberechtigte auf der Tagesordnung steht, appelliert das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR erneut, die geplante Kürzung nicht zu beschließen.

Die geplante Änderung sieht vor, künftig Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten nur mehr 365 Euro für eine erwachsene Einzelperson plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 Euro auszuzahlen. Dazu kommen noch zusätzliche Leistungen für Kinder. Zum Vergleich: Die Armutsgrenze liegt bei über 1.000 Euro und aktuell erhalten Einzelpersonen in Oberösterreich bis zu 914 Euro aus der Mindestsicherung.

„Mit der geplanten Kürzung würden Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte weit unter die Armutsgrenze rutschen und könnten kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten“, befürchtet Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Die Kürzung hätte aus Sicht von UNHCR daher auch negative Konsequenzen für die Integration der Betroffenen. Statt die Schutzberechtigten am Anfang bei ihrer Integration zu unterstützen, werden sie vielmehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt. „Spracherwerb, Ausbildung und Jobsuche werden auf der Strecke bleiben, wenn die Betroffenen nicht mehr wissen, wie sie ihre Mieten zahlen sollen“, befürchtet Pinter.

Durch die geplanten Maßnahmen ortet UNHCR auch eine Belastung des Grundversorgungssystems. Durch die massiven Kürzungen bei der Mindestsicherung wird es für Schutzberechtigte immer schwieriger werden, aus den organisierten Quartieren, die für Asylsuchende konzipiert sind, den Sprung in die Selbständigkeit zu schaffen.

UNHCR weist weiters darauf hin, dass der Anspruch auf Sozialleistungen auch in der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Statusrichtlinie geregelt ist. Eine Ungleichbehandlung von Flüchtlingen und österreichischen Staatsangehörigen beim Zugang zur bzw. Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist aus Sicht von UNHCR sowohl völker- als auch unionsrechtswidrig.

Die UN-Flüchtlingsorganisation appelliert daher an den oberösterreichischen Landtag, die geplante Neuregelung nur im Einklang mit internationalem sowie EU-Recht umzusetzen.